Jacob Höhn aus Schorndorf, wegen seines Bekenntnisses zu den Wiedertäufern des Landes verwiesen, jedoch unerlaubterweise wieder hereingekommen, deshalb vor Vogt und Gericht vernommen und angeklagt, schwört U. und verspricht, sich fortan wohl zu verhalten, von den Wiedertäufern und ihrer Lehre Abstand zu nehmen, auch alle Anhänger dieser Lehre, desgleichen alle Winkelprediger und Zusammenkünfte zu meiden, zum andern der Obrigkeit und ihren Amtleuten in Gehorsam untertan zu sein, zum dritten fleißig zur Predigt und zur Kirche zu gehen, auch der im Fürstentum Württemberg gepredigten Lehre anzuhängen, zum vierten keinem fremden Prediger, Wiedertäufer, Winkelprediger oder Landstreicher, es sei ein Mann oder eine Frau, anzuhängen, ihn an sich zu ziehen und zu beherbergen, sondern solche Leute zu verwarnen, festzuhalten und der Obrigkeit anzuzeigen.