Caspar Schenckinck, fürstlich-münsterischer Richter und Gograf innerhalb und außerhalb von Sendenhorst, bezeugt, dass vor ihm Maria zum Kotten, genannt Nießmansche, und Jürgen Nießmans, ehelicher Sohn des weiland Henrich Nießmans und seiner Hausfrau Geisen, erschienen sind und angaben, am 11. März 1600 einen gütlichen Vergleich über Nießmans Erbe in der Bauerschaft Bracht im Kirchspiel Sendenhorst mit zugehörigen Pertinenzien und Gütern geschlossen zu haben, laut welchem Jürgen Nießmans bezüglich seiner kindlichen Patrimonialgüter an anderen am Erbe haftenden Gerechtigkeiten eine Summe Geldes von seiner Schwägerin erhalten habe. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung. Zeugen: Henrich Holscher, Pastor zu Sendenhorst, und Hermann Syckmann, Bürger zu Sendenhorst. Siegelankündigung des Ausstellers

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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