Belehnung des Johann Friedrich von Stetten äußeren Hauses durch Graf Johann Friederich I. von Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein mit dem Afterlehen zu Buchenbach, die hochfraischliche Obrigkeit daselbst und dem Hochgericht zu Kocherstetten, Mäusdorf, Nagelsberg und Laßbach.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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