Suchergebnisse
  • 68 von 97

Papst Alexander IV. bestätigt dem Zisterzienser-Orden, dass dieser nur von eigenen Äbten oder von deren Beauftragten visitiert und korrigiert werden kann, und erklärt etwaige von anderen gegen ihn erlassene Sentenzen für nichtig [für Tennenbach]. Thesauro virtutum sic

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...