Abt Johann und der Kv. zu Salem (Salmannsweiler) tauschen mit dem Kl. H. ihr frei eigenes Haus mit Hofreite, Garten, 2 J. Acker und 2 T. Wiesen zu Baustetten, die durch FN, Vorbesitzer und Anlieger näher beschrieben sind, gegen ein Erblehengut zu Sulmingen (Haus, Hofreite, Garten und 2 J. Acker), dessen Erbgerechtigkeit Kl. Salem von dem letzten Inhaber zuvor erworben hatte.