Kläger: Heinrich von der Krentz (von den Crentzen), Heinrich tho Westen und Johann Be(h)ne als Vormund der unmündigen Kinder des Dietrich von der Krentz, sämtliche als Erben des Dietrich von Krentz, Kaufmann in Hamburg.- Beklagter: Rat der Stadt Hamburg und als Nebenbeklagte Heinrich Busch und Otto Brockes, Kaufleute in Hamburg.- Streitgegenstand: Mandati executorialis cum clausula; Zuständigkeit des Reichskammergerichtes und Vollstreckung eines Urteils des Obergerichts in einem Streit um die Bezahlung einer 1630 durch den jüdischen Makler Abraham Senior vermittelten Partie Ingwer, Muskatnuss und Reis im Wert von 10 509 Mark; Einrede der Nebenbeklagten, sie hätten diese Partie nur als Faktoren für den Lübecker Kaufmann Hans Brockes angekauft

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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