Propst Johannes (IV. Dürr) und der Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen belehnen Hans Khon zu Lehr und dessen Erben mit einer daselbst gelegenen Sölde, bestehend aus nach Anstößern näher beschriebenem Haus samt Hofreite, Stadel, Garten und zugehörigen Nutzungen und Rechten gegen bestimmte jährliche Gülten/Zinse, zu detailliert dargelegten Besitz-, Nutzungs- und Veräußerungsbedingungen, gegen Anerkennung von Dienstpflichten und die Unterwerfung unter die Niedergerichts-, Steuer- und Militärhoheit des Gotteshauses.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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