Der Richter der Straßburger Kurie bekundet, daß Walter Smidt, Schultheiß, Henselin Wüsthenselin, Paul Weydenlich, beide Geschworene, und Martin Hirte, alle Einwohner (villani) zu Grafenhausen, in ihrem und im Namen ihrer Gemeinde von Reimbold Völtsche, Knappe zu Straßburg, und seiner Ehefrau Veronika von Kageneck das Ellehartsgut zu Grafenhausen, das vorher Jakob genannt Mathisjakob gegen eine jährliche Gült von 12 Vierteln Haber innehatte, zu Erblehen empfangen haben (in emphiteosim perpetuam vulgariter dicendo zu einem rechten erbe). Von dem Gut gehen jährlich auf Martini 10 Viertel Haber unablösiger Gült