Schied zwischen dem Kloster Neustadt und den Gebsatteln Johann (III.), Graf zu Wertheim, entscheidet in dem Streite zwischen, dem Abt Johann zu Neustadt und seinem Konvent einesteils und den festen Contz und Peter von Gebsattel, Gebrüdern andernteils wegen versessener Gült, die die Gebsattel jährlich dem Abt und Konvent von einem Hof, Grüningen genannt, zu entrichten hatten, nachdem der Hof leibgedingsweise einer namhaften Anzahl von Personen aus dem Geschlechte der Gebsattel für ein in der Verschreibung benannte Gült vom Abt verschrieben war. Da der Graf am sampstaig nach Bartholomey 1474 über den Fall bereits einmal entschieden hat, beide Parteien aber wieder in Streit geraten sin, so suchte er jetzt die Schlichtung des Streites durch einen Kauf herbeizuführen. Das Kloster Neustadt sollte so den Brüdern Gebsatteln 274 fl. an Gold und 10 rt. in Landeswährung auszahlen, was auch geschah (am 9. Febr.) Dagegen übergeben die Gebsettel den Hof mit allen Urkunden, Registern etc.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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