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Einsetzung von Liquidatoren vor der formalen Beschlussfassung zur Auflösung der Gesellschaft.- Gesellschafterbeschlüsse und Liquidatorenverträge zu einzelnen THA-Unternehmen
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BArch B 412 Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (Treuhandanstalt )
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1992-1993
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), 1995-1999
Aktenführende Organisationseinheit: U4 (1993)