Es wird bekundet, dass der Abredezettel vom 27.06.1492 zwischen Agnes von Hirschberg, Witwe des Matthias Böcklin (+) und Hofmeisterin [der Pfalzgräfin Margarethe], und Barbara von Erligheim (jungfraw Barbara von Erlickeym) einen strittigen Artikel über die Weinhändler enthalten hat, weswegen die Sache zum heutigen Tag erneut vor die Räte Kurfürst Philipps von der Pfalz gekommen ist. Barbara ist persönlich erschienen, Agnes hat sich über ihre Anwälte vertreten lassen. Bischof Johann von Worms und Philipp Forstmeister von Gelnhausen entscheiden, nachdem ihnen beide Parteien die Sache zum Entscheid anheimgestellt haben, dass Agnes der Barbara für ihre Forderung unverzüglich 5 Malter Korn ausrichten soll und im Übrigen die vorherige Einigung einzuhalten ist.