Anna Heisters, in erster Ehe mit Dietrich Schwertscheidt, dem Jülichschen Vogt zu Sittard, und in zweiter Ehe mit dem Appellanten Rutger Mohren verheiratet, hatte bei ihrem Tod Schulden aus der Zeit ihrer ersten Ehe hinterlassen. Die Kinder aus ihrer ersten Ehe mit Dietrich Schwertscheidt klagten am Hauptgericht zu Jülich unter Hinweis auf eine von Rutger Mohren eingegangene Verpflichtung erfolgreich wegen der Begleichung dieser Schulden. Rutger Mohren appellierte gegen dieses Urteil an die Räte und Kommissare des Herzogs von Jülich-Berg, die jedoch das Urteil der ersten Instanz bestätigten. Gegen die Urteile der Vorinstanzen zugunsten der Erben des Dietrich Schwertscheidt appelliert Rutger Mohren an das RKG: Er behauptet nach dem Tod seiner Frau nicht mehr zur Begleichung ihrer Schulden verpflichtet zu sein. Zudem habe er das Erbe der Anna Heisters ausgeschlagen. Wegen des Todes der Prokuratoren und des Appellanten ergehen mehrfach RKG- citationes ad reassumendum. Die nach dem Tod des Appellanten von den Erben des Dietrich Schwertscheidt belangte Anna Mohren erklärt sich mit ihrem Mann Peter Romer als nicht prozeßbeteiligt: Sie sei eine Tochter aus der ersten Ehe des Rutger Mohren. Mit einem eventuell von diesem wegen der Schulden seiner zweiten Frau eingegangenen pactum personale habe sie nichts zu tun. Die Appellaten bitten schließlich Herzog Johann Wilhelm von Jülich- Berg um Intervention, damit in dem seit langem am RKG anhängigen Prozeß ein Endurteil gefällt werde.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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