Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen dem Ritter Wilhelm von Rechberg einer- und Philipp Stumpf von Domeneck (Thumeneck) anderseits wegen einer Pfandnahme zu Merchingen, wo auf Eigenleute von Wilhelm und dem Abt von Schöntal Übergriffe gewesen sein sollen, Folgendes: Philipp soll Wilhelm und dem Abt 30 rheinische Gulden bezahlen, nämlich 15 zu Weihnachten und 15 zu Ostern. Damit ist die Sache geschlichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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