Eheberedung zwischen Bartholme Zoller und Barbara Schmid Bartholme, Sohn des verstorbenen Hieronymus Zoller, bringt die Hälfte seiner ererbten Güter als Heiratsgut in die Ehe. Die andere Hälfte, die er sich vorbehält, soll im Falle seines Ablebens in Jahr und Tag auf seine Geschwister zurückfallen. Hans Schmid gibt seiner Tochter ein Viertel Weingarten "in der Staig" als Heiratsgut.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...