Johann Gottfried Zschoche und Johann Gottfried Kohl als Kirchenvorsteher in Pausitz gegen den Hauptmann Christoph Dietrich von Plötz aus Meißen, Besitzer des Rittergutes Jahnishausen, bzw. dessen Erben, wegen einer von August Reinecke Carl von Callenberg als Vorbesitzer des Rittergutes übernommenen Verpflichtung zur Rückzahlung eines Darlehns (Kommissionsakte), Bd. 2

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Sächsisches Staatsarchiv
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