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Acht Quittungen für Graf Vincenz von Moers und Saarwerden
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Enthaeltvermerke: enthält: 1) 1473 Dezember 20: Ewert Spode über 20 Gulden; 2) 1481 Januar 24: Margarethe von Gymnich, Witwe zu Wickrath, über 315 Gulden; 3) 1481 Dezember 12: Edtwart Vogt zu Belle über 100 Malter Roggen, die für ihn die Uerdinger Bürger Ludolf up der Gaten und Goedart Lewe entgegen genommen haben; 4) 1484 November 24: Peter Bernekort über 100 Gulden; 5) 1485 Februar 9: Arnold Dobbelsteyn nach Johann Fabri, Drost und Rentmeister des Landes van Borne, bekennen Arnold van Ghoer, Daniels Sohn, 100 rheinische Gulden zu schulden und versprechen Rückzahlung innerhalb eines Jahres ("bynnen Haelen oft Neer"); 6) 1492 Dezember 13: Priorissa und Konvent von St. Gertrud in Köln über 25 Gulden; 7) 1495 Januar 3: Herbert Mommerßerd über 65 Gulden; 8) 1495 Januar 30: Heinrich von Hompesch zu Wickrath für Graf Wilhelm zu Wied und Moers, dem Graf Vincenz die moersischen Lande übergeben hat.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.