Hans Bronn, zu Pleidelsheim (Plidolsenn) gesessen, urkundet: Nachdem Äbtissin und Konvent zu Oberstenfeld 28 Malter Frucht, nämlich 10 Malter Roggen, 10 Malter Dinkel und 8 Malter Haber, Speyerer Meß oder das kleine Pleidelsheimer Meß, aus einem Hof zu Pleidelsheim, genannt der Heinz Bronnen Hof, jährlicher Gült fallen haben, und aber Hof und Gült getrennt wurden, Hans Bronn jedoch derzeit den größten Teil des Hofes inne hat, haben ihm die genannten Frauen die Gnade erwiesen, so lange er der Träger der Gült und auch die Losung der anderen Stücke hat, daß er die Gült bezahlen wird, gemäß der darüber ausgestellten Urkunde. Bei Säumnis kann gegen ihn laut der Urkunde verfahren werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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