Versuch der Kurfürstlichen Regierung in Sulzbach, von Maria Jakobina Ebner einen Kriegskassenbeitrag zu erhalten
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E 49/II Nr. 2257
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
Holzschuher/Akten und Rechnungen
15.12.1758 - 04.01.1759
Enthält:
1758 Dezember 15: Reskript der Kurfürstlichen Regierung in Sulzbach, im Namen des Kurfürsten Carl Theodor, an Maria Jacobina Ebner in Hirschbach.
Wegen der dezeitigen Kriegsläufte wird von allen Lehensvasallen ein Geldbeitrag zu hiesiger Generalkasse erhoben.
In der Folge Schriftverkehr der Frau Ebner mit Thomas Stellwag, Gerichtsschreiber in Happurg.
Frau Ebner ist sich nicht bewusst, Lehensvasallin der Kurfürstlichen Regierung zu sein. Sie vermutet einen Zusammenhang mit der Kreuzmühle in Hirschbach.
Stellwag hingegen denkt, es sei in Wahrheit die Herrrschaft Eschenbach gemeint, und das obige Schreiben nur irrtümlich an Frau Ebner gesandt worden. Er ist demnächst in Amtsgeschäften in Sulzbach und will sich nach den wahren Umständen der Sache erkundigen.
1759 Januar 4: Schreiben (Konzept) der Frau Ebner an die Regierung in Sulzbach.
Verweist sowohl auf die Tatsache, keine Lehen innezuhaben, als auch auf die Wahrscheinlichkeit eines Irrtums seitens der Adressaten.
Dabei:
Zettel mit Entwurf der Anschrift.
1758 Dezember 15: Reskript der Kurfürstlichen Regierung in Sulzbach, im Namen des Kurfürsten Carl Theodor, an Maria Jacobina Ebner in Hirschbach.
Wegen der dezeitigen Kriegsläufte wird von allen Lehensvasallen ein Geldbeitrag zu hiesiger Generalkasse erhoben.
In der Folge Schriftverkehr der Frau Ebner mit Thomas Stellwag, Gerichtsschreiber in Happurg.
Frau Ebner ist sich nicht bewusst, Lehensvasallin der Kurfürstlichen Regierung zu sein. Sie vermutet einen Zusammenhang mit der Kreuzmühle in Hirschbach.
Stellwag hingegen denkt, es sei in Wahrheit die Herrrschaft Eschenbach gemeint, und das obige Schreiben nur irrtümlich an Frau Ebner gesandt worden. Er ist demnächst in Amtsgeschäften in Sulzbach und will sich nach den wahren Umständen der Sache erkundigen.
1759 Januar 4: Schreiben (Konzept) der Frau Ebner an die Regierung in Sulzbach.
Verweist sowohl auf die Tatsache, keine Lehen innezuhaben, als auch auf die Wahrscheinlichkeit eines Irrtums seitens der Adressaten.
Dabei:
Zettel mit Entwurf der Anschrift.
Archivale
Indexbegriff Person: Carl Theodor (Kurfürst Bayern)
Indexbegriff Person: Ebner, Maria Jakobina geb Nützel
Indexbegriff Person: Stellwag, Thomas
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte
Indexbegriff Person: Ebner, Maria Jakobina geb Nützel
Indexbegriff Person: Stellwag, Thomas
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte
Eschenbach
Happurg
Hirschbach
Hirschbach, Kreuzmühle
Sulzbach
Regierung, kurfürstliche Sulzbach
Kurfürst von Bayern
Krieg
Lehensvasallen
Kontribution
Generalkasse
Gerichtsschreiber Happurg
Mühle
Irrtum
Erkundigung
Anschrift
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:00 MESZ