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Sebastian Carlin und Hans Doll, Schultheißen, und die Gerichtsschöffen zu Ober- und Niederlustadt beurkunden, dass Augustin Schopf zu Niederlustadt 3 Ort Gulden Gült um 15 Gulden an die Frühmesse zu Niederhochstadt verkauft hat.
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Sebastian Carlin und Hans Doll, Schultheißen, und die Gerichtsschöffen zu Ober- und Niederlustadt beurkunden, dass Augustin Schopf zu Niederlustadt 3 Ort Gulden Gült um 15 Gulden an die Frühmesse zu Niederhochstadt verkauft hat.