Bürgermeister und Ratsherrn der Stadt Meseritz bestätigen der Schneiderinnung die einzeln aufgeführten Regelungen der Handwerksordnung. den Andern Monatstagk May, nach Jesu Christi unsers Herrn und Heilands geburtt, Im Ein Tausent fünf hundert Neun und Achtzigsten Jaher;. in unserm Rathhause;. Wachssiegel (Fragment) an Pergamentstreifen anhängend

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