Der Offizial der Kölner erzbischöflichen Kurie ruft auf Antrag des Heinrich Kranenfoes und des Leonard Arnhem, der Fiskalprokuratoren der Kölner Kurie, gegen die Kapitel in Xanten, Rees, Kaiserswerth und Kerpen und die Konvente in Werden, Hamborn (Hammeren), Hassum, Essen, Recklinghausen, Wesel, Gräfrath, Herdecke und Scheda, die sich geweigert haben, die vom kölnischen Klerus dem Erzbischof zur Wahrung der Religion und zur Landesverteidigung zugesagten Zehnten - zunächst 40, später 100, dann 25 und schließlich 50 - zu bezahlen, nachdem er diese zitiert und dann als kontumaz erklärt hatte, die Hilfe des weltlichen Arms an und begehrt bzw. trägt auf, binnen 6 Tagen die Güter der genannten Kirchen zu beschlagnahmen, bis diese die geforderten Zehnten bezahlen. - Er kündigt die Unterschrift des Notars und das Offizialatssiegel an. Datum 1588 die quidem sabbati decima quarta mensis Maii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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