Caspar von Werminghausen zum Clausenstein und Dahl von Kall machen bekannt, daß sie zugunsten ihrer Ehefrauen Elßbeth von Syburg und Jobst Turcken von Abt Hermann mit dem Sattelhof Ebding im Kirchspiel Seppenrade samt allem Zubehör an Höfen, Gütern, Ländereien und Leuten laut eingerückter Urkunde zu Pachtrecht belehnt worden sind. Sie haben deswegen jährlich am 11. November fünf gute oberländische Gulden zu zahlen. Sie sollen den Hof bei seinen alten Rechten und Gewohnheiten lassen. Nach dem Tod eines der beiden soll der Hof von ihren Erben innerhalb von Jahr und Tag wieder empfangen werden. - Es siegeln die Aussteller.