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Urkunde über die von Christoph Friedrich Hauenschild und acht Konsorten zu Rodau erklärte gänzliche Ablösung der auf ihren Besitzungen gehafteten Verbindlichkeit zu Schlagung des Floßholzes; Justizamt Plauen, den 8. Juli 1835, confirmatum Dresden, am 20. August 1835.

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Sächsisches Staatsarchiv
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