Feststellung der zwischen Graf Georg Friedrich von Hohenlohe-Weikersheim und Hohenlohe-Neuenstein gemeinschaftlichen Schulden; Differenzen zwischen Hohenlohe-Langenburg und Hohenlohe-Neuenstein wegen der Novalzehnten zu Schäftersheim, Elpersheim und Queckbronn sowie der Gülten zu Hohebach und des Künzelsauer Nachtrags; Gesuch des Hans Georg Fleischhelt zu Weikersheim um Erstattung der von ihm an Graf Georg Friedrich geliehenen 100 Taler.