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Konrad (Conradt) von Ehringshausen (Eringkßhusen) hat als Amtmann seiner lieben Oheime Herman [III.] und Jorgen Riedesel, Gebrüder, Erbmarschalle ...
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Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach >> 1451 - 1500
1471 Mai 25
Ausfertigung, Pergament (24 x 33,5 cm) mit anhängendem Siegel Die Urkunde ist durch mehrere Schnitte entwertet worden.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: uff Sant Urbans tag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Konrad (Conradt) von Ehringshausen (Eringkßhusen) hat als Amtmann seiner lieben Oheime Herman [III.] und Jorgen Riedesel, Gebrüder, Erbmarschalle zu Hessen, zu Eisenbach und Ulrichstein (Eysenbach, Molsteyn) ihnen in ihren Kriegsläufen Geld vorgestreckt, wofür sie ihm 1.000 Silberlinge auf Oberohmen (Abern Ame) verschrieben haben durch einen Brief vom 6. Januar 1470 ("uff der dry heiligen konnige tag"; also nicht Nr. 1049 und 1075). Von diesen 1.000 Silberlingen hat er aufgebracht 300 von Felle Henne zu Grünberg (Grunberg), wofür er ihm etliche Güter in den Gerichten zu Ulrichstein (Ulrichsteyn) und Oberohmen versetzte. 100 Silberlinge vom Propst und Konvent zu Immichenhain (zum Enchenhayne), für die er seinen Zehnten zu Hattendorf (Hattendorff) versetzte, 100 Silberlinge von Johannes Becker zu Hungen (Hongen), 100 Silberlinge von Grenen Henne; von weiteren 400 Silberlingen hat er 224 Silberlinge von Propst und Konvent zu Immichenhain (zum Enchenhayne) geliehen, wofür er sein Burggut zu Romrod (Romrade) verschreiben will- sollte Landgraf Henrich dazu nicht seine lehensherrliche Einwilligung geben, und sollten dann die Brüder diese 224 Silberlinge selbst verschreiben und verzinsen müssen, so will er die dafür schadlos halten. Ferner hat er Teil an der Summe, die die Brüder Riedesel von Dongiß (Ort) zu Marburg (Margkpurg) aufgenommen haben (Nr. 1093), ebenso hat er 200 Silberlinge für sie bei den Baumeistern des Schlosses Schweinsberg (Sweynsberg) auf seine Güter zu Homberg an der Ohm (Hoemberg uff der Ame) aufgenommen. Dafür haben sie ihm einen Pfandbrief des Stifts Fulda über 1.200 Silberlinge gegeben (Nr. 734), womit er für alle diese Schuld und für allen seinen Schaden, den er in ihren Kriegsläufen an Pferden und anderem gelitten hat , entschädigt ist. Über die 1.200 Silberlinge und die 400 Silberlinge und die Verschreibung über Oberohmen (Ubir Ame) will er Rechnung tun, wenn Gott seinem Oheim Jorgen wieder ins Land hilft, der jetzt über Rhein (Ryne) bei dem Pfalzgrafen ist. Sollten noch Zettel oder Briefe gefunden werden, worin die Brüder ihm etwas verschreiben, so sollen sie nichts mehr gelten.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: "Verschreibung über 1000 fl. auff Oberohmen 1471"
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller Siegelankündigung: "han ich Conradt von Eringkßhusen myne eygen Ingesiegel vor mich vnd alle myne irben an diesen brieff gehangen festirlich damit versiegelt"
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 1116
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.