Elisabeth von Hofen ('Hoben'), Witwe des Edelknechts Heinrich von Schweißfurth ('Svinisforte'), und ihre Kinder Gottfried und Dietrich, Jutta, Demut, Elisabeth und Irmgard bekunden, daß sie an Meinhard und dessen Frau Jutta, Bürger ('civibus') zu Limburg, ihren Hof ('curiam') zu Offheim ('Offe-') mit allen Einkünften, Rechten und Zubehören für 100 Mark üblicher Münze, 3 Heller für den Pfennig gerechnet, verkauft haben. Zu Bürgen für die Einhaltung dieses Verkaufs setzen sie: Rorich, Ritter von Runkel, Dietrich Grauesel ('Crouesil'), Gottfried, Sohn der vorgenannten Elisabeth, Hartmut von Altendiez, Peter, dessen Bruder, und Lentfried von 'Diffenbach', Edelknechte, die auf Mahnung wegen eines Mangels oder einer Behinderung an dem Hof gemeinsam in der Stadt ('opido') Limburg bis zur Beseitigung des Schadens Einlager leisten sollen. Auch verbürgen sie sich dafür, daß der jüngere Sohn der Aussteller bei Erreichung der Mündigkeit auf den Hof verzichtet. - Siegel des Grafen Gerhard von Diez.
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Elisabeth von Hofen ('Hoben'), Witwe des Edelknechts Heinrich von Schweißfurth ('Svinisforte'), und ihre Kinder Gottfried und Dietrich, Jutta, Demut, Elisabeth und Irmgard bekunden, daß sie an Meinhard und dessen Frau Jutta, Bürger ('civibus') zu Limburg, ihren Hof ('curiam') zu Offheim ('Offe-') mit allen Einkünften, Rechten und Zubehören für 100 Mark üblicher Münze, 3 Heller für den Pfennig gerechnet, verkauft haben. Zu Bürgen für die Einhaltung dieses Verkaufs setzen sie: Rorich, Ritter von Runkel, Dietrich Grauesel ('Crouesil'), Gottfried, Sohn der vorgenannten Elisabeth, Hartmut von Altendiez, Peter, dessen Bruder, und Lentfried von 'Diffenbach', Edelknechte, die auf Mahnung wegen eines Mangels oder einer Behinderung an dem Hof gemeinsam in der Stadt ('opido') Limburg bis zur Beseitigung des Schadens Einlager leisten sollen. Auch verbürgen sie sich dafür, daß der jüngere Sohn der Aussteller bei Erreichung der Mündigkeit auf den Hof verzichtet. - Siegel des Grafen Gerhard von Diez.
19, U 10 a
19 Stift Dietkirchen, St. Lubentius, Chorherren
Stift Dietkirchen, St. Lubentius, Chorherren >> Urkunden >> sonstige Urkunden >> 1250-1350
1299 August 21
Ausfertigung, Pergament W 170,55 mit dem Reitersiegel des Grafen. - Rückvermerk (14. Jh.): 'Littera de curia Ufheym'. - Beglaubigte Kopie, Papier (18. Jh., von Ausfertigung) W 19,10a des F. Anschütz, kurfürstlich trierischen Archivalkanzlisten
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. 1299, sexta feria proxima post assumpcionem beate virginis Marie
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Zeugen des Verkaufs: die vorgenannten Bürgen sowie Hartlieb von Neesbach ('Neste-'), Heinrich Fulda, Johannes Wiße ('Albus'), Kuno von Kreuch ('Crouch'), Schöffen zu Limburg, Heinemann Kirchling, Bürger zu Limburg, ferner Heinman Geilwade, Konrad, Rüdiger, Junker ('domicellus') von Offheim, und dessen Diener ('servus') Hartmut, Emercho, Hapelo und dessen Bruder Heino, Sohn des Weisen ('sapientis'), Heinrich, Hofmann ('colonus') von Offheim, Dorfbewohner ('villani'), und viele andere
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Zeugen des Verkaufs: die vorgenannten Bürgen sowie Hartlieb von Neesbach ('Neste-'), Heinrich Fulda, Johannes Wiße ('Albus'), Kuno von Kreuch ('Crouch'), Schöffen zu Limburg, Heinemann Kirchling, Bürger zu Limburg, ferner Heinman Geilwade, Konrad, Rüdiger, Junker ('domicellus') von Offheim, und dessen Diener ('servus') Hartmut, Emercho, Hapelo und dessen Bruder Heino, Sohn des Weisen ('sapientis'), Heinrich, Hofmann ('colonus') von Offheim, Dorfbewohner ('villani'), und viele andere
Struck, St. Lubentiusstift Dietkirchen, Nr. 21
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:06 MESZ
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