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Testament der Witwe Notar Johan Hölscher, geb. Margarete Baelhaus (Salzstraße) vom 30. Oktober 1666, verkündet am 23. November 1668.
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Darin: 20.11.1668, Kodizill. Vermächtnis erhält ihre Magd Maria Wiedeman. Zeugen: Henrich Langen, Kaplan an Lamberti, Dr. Schotteler u. Henrich Averhagen. Notar: Arnold Velthaus.
Enthält: Als Erbe wird eingesetzt ihr Vetter [o. Vatter, = Pendant zur Modder ?] Jakob von Rüdesheimb, Kanonikus in Köln. Vermächtnisse erhalten 1. Johan Wichartz, Pastor an Lamberti, 2. Franz Fritze, Schulmeister in Greven, 3. Bernard von Wiedenbrügge, fürstl. Münster. Hofrichter, 4. Alexander zum Kley, Protonotar des fürstl. Münster. Hofgericht, 5. Lambert Abbing, fürstl. Münster. Küchenschreiber, 6. Henrich Schröder, Hofgerichtprokurator, 7. Bernard Neiteler, der Vater, 8. Eheleute Joachim Körding u. Elisabeth Neiteler u. deren Sohn Dietherich, 9. Johan Herman Bischoping zu Kükeling, dessen älteste Schwester Klara Margarete Bischoping, Witwe Plönies u. deren Sohn Ernst Hilbrand Plönies, 10. Jf. Maria Elisabeth Bischoping zu Kükeling, 11. Jf. Klara Elisabeth Plönies, 12. die Erben des + Bürgermeisters Ernst Hofflinger, 13. Witwe Bürgermeister Henrich Herding zu Hiltrup (Hiltorpf), 14. Anna Keiper, Witwe Johan Swiefels u. deren Bruder Kaspar Keiper in Werne, 15. Maria Lövenichts, Frau Dr. Linge in Schwoll, 16. Anna Margarete, Klara Maria und Frau Schlade, Töchter des Amtmanns Gerlich in Dinkenborg, aus dessen 1. Ehe mit N. Lövenichs, 17. Gertrud Hoving, Witwe Grotthoff, 18. Herman Berchman, Pater zu Überwasser, 19. Witwe Plönies zu Ossenbecke, 20. ihre Mägde Elske Greve u. Enneken Menslage, 21. Gertrud Hardeweg, 22. Johan Oskampf, Bürger in Münster, 23. ihr Verwandter Johan Westmoller in Wiedenbrück und die 4 Kinder 1. Ehe von dessen + Schwester ? Priers, 24. Gertrud Greve, Frau Johan Modersohn, 25. Johan Hesse, ältester Sohn des + Lademachers, 26. Helene, Tochter des Nikolas Bruns in Köln, 27. Paul und Jakob, Söhne des Philipp Dentz in Köln, 28. Margarete Rüdesheimb, Frau Leonard Müllheimb in Köln, 29. Bernhard Adolf Rüdesheimb, Kaufhändler in Köln. - Siegel der Testatorin. Zeugen: Bernhard Sobbeken senior u. Bernhard Edeler, Maler. Von Rats wegen: Bernard Theising. Notar: Johan Huge.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.