Bischof Hermann von Kammin gewährt dem Nonnenkloster in Boitzenburg das Recht, in seinen Patronatskirchen zu Hessenhagen, Krewitz, Klaushagen und Hardenbeck nach dem Ableben der gegenwärtig dort residierenden Plebane den Kirchendienst zu versehen oder - mit Einwilligung der Archidiakons - Vikare einzusetzen und die bei der Marienkirche in Boitzenburg anfallenden Opfergaben zu vereinnahmen. anno domini millesimo ducentesimo octogesimo primo sequentj die post festum sancti johannis baptiste pontificatus nostrj anno XXVIJ° VIJ° kalendas July. Siegel (stark beschädigt) am Pressel

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