Die Untertanen der fürstlich sigmaringischen Herrschaft Achberg, 3 Bürger ausgenommen, erhalten von der hohenzollern-sigmaringischen Regierung gegen eine jährlich auf Georgi zu entrichtende Rekognitionsgebühr von 6 Gulden das der Landesherrschaft zustehende Recht, Salpeter zu graben und zu verkaufen. Übereinkunft in 8 Artikeln. Vom fürstlich hohenz. Obervogteiamt Achberg durch SmP. und Unterschrift des Obervogts Widmann bezeugte Unterschriften - in einigen Fällen auch Handzeichen - der Untertanen der Herrschaft Achberg: aus Baindt, Bahlings, Duznau, Doberatsweiler, Esseratsweiler, Regnitz, Frauenreute, Gunderatweiler, Liebenweiler, Isigatweiler, Pechtensweiler, Storeute, Siberatsweiler und Englitz. Die Übereinkunft wird am 21. Mai 1829 von der Fürstlichen Landesregierung Sigmaringen genehmigt.