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Heincze Locheleyb, Bürger zu Weilburg, verkauft Henne Lower, Bürger und Schöffe zu Weilburg, dessen Frau Czyne, deren Erben und dem, der diese Urkunde mit deren Wissen und Willen innehat, für eine Geldsumme, die diese ihm bezahlt haben, 4 Tournosen ewiger Gülte, fällig am 6. Januar ('uff den czwulfften dag'), aus seinem Weingarten zu Römersteg ('Reymarstegin') und der Aue daran allernächst am Weingarten des Müllers Heinczchin von Römersteg. Er entrichtet davon nur 1 Tournosen Gülte als Grundzins an Henchin von Römersteg. Bei Leistungsversäumnis können die Käufer Weingarten und Aue in drei Tagen und sechs Wochen gerichtlich einziehen ('ynholen unde inford(er)n'), wie im Lande rechtsüblich. - Weinkaufsleute: Henne und 'Clais' genannt Rampuß, Söhne vom Bruder des Ausstellers, die den Vertrag schließen halfen. - Siegel des Junkers Henne Rode, Burgmanns zu Weilburg.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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