Richter Konrad gebietet für Herrn Heinrich als Zinsmeister von St. Agnes wegen versessener Gült zum ersten Mal die Räumung des Erbes Lindau ("Lyndauwe"), in der Kämmerergasse ("des Camerers gassen"), und aller dazugehöriger Unterpfänder, und stellt Termin "off den nesten frytag nach dez heylgen Crutzes tag als ess erhaben wart [...] dusint vierhundirt und zwelff" [16.9.]. An diesem Tag gebietet er ein zweites Mal und stellt Termin auf Samstag darnach [17.9.]. An diesem Tag gebietet er ein drittes Mal und stellt Termin auf Montag darnach [19.9.]. Zeugen: Henne Ulner und Heintze Scholtheysse. Zu Gericht saß am ersten Tag Richter Johan Foltze, am zweiten Tag Schultheiß Peter, am dritten Tag Richter Arnold. Ein Einspruch ist nicht erfolgt.

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