Dekan und Kapitel des Archidiakonalstifts St. Viktor zu Xanten verkaufen für 300 Taler, die sie am 11. November 1665 empfangen haben, und für weitere, jetzt empfangene 300 Taler, zusammen also für 600 Taler zu je 30 Stüber klevischer Währung, die sie zur Einlöse eines mit 5 Prozent verzinsten Kapitals verwandt haben, eine Jahrrente von 24 Talern an Eberhard Freyaldenhoven, Superior der Jesuiten zu Xanten, und dessen Nachfolger aus ihrer Pension Dorsten sowie aus allen anderen Gütern und Einkünften ihrer Kellnerei. Die Rente ist durch den Kellner jeweils am 12. März oder binnen 14 Tagen danach von 1667 an zu bezahlen, wie zu Xanten Jahrrenten zu bezahlen üblich ist. Sie verzichten auf alle Privilegien, Einreden und Rechtsbehelfe hiergegen. Sie verzichten auf die Erbrente zu Behuf des Superiors, der darüber frei verfügen kann. Sie geloben, Währschaft zu leisten, wie es Erbkaufsrecht ist, und behalten sich die Einlöse zum jeweiligen Zahltermin vor, die ein halbes Jahr zuvor anzukündigen ist. Geben 1666 den 11. Martii.