Auf Bitten des Hieronymus Nythart aus Ulm (Vlma) im Bistum Konstanz fertigt der Notar Ulrich Stromar aus Augsburg (Augusta), geschworener Kollateralnotar der Kurien der Straßburger Archidiakonate zwischen Sauer und Moder sowie zwischen Rhein und Moder (infra Sornam et Matram ac Renum et Matram), folgendes Notariatsinstrument: Dem Magister Andreas Hartmann aus Eppingen, Generalvikar des Bischofs Albert von Straßburg, Offizial der Straßburger Kurie, angeblich Richter und Kommissar im fraglichen Prozeß und aufgrund päpstlicher Vollmacht Subdelegat des genannten Bischofs, übergab der genannte Hieronymus Nythart als Prokurator des Frater Johann von Lindenfels, Provinzvikar der Observanten in der Provinz Straßburg, beglaubigt durch ein vom genannten Notar ausgefertigtes Notariatsinstrument, eine wörtlich inserierte Provokation und Appellation des genannten Offizials an den Papst, die Römische Kurie und den apostolischen Stuhl und erbat Entlaßbriefe, wobei er dem Offizial eine Kopie dieser Appellation überreichte. Dieser setzte als Termin für seine Entscheidung über die Entlaßbriefe den folgenden achten Tag fest. Am folgenden Tag legt der genannte Prokurator dem Offizial wörtlich inserierte Zusätze und Korrekturen zur gestrigen Appellation vor und fordert, sie in diese aufzunehmen.