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Nekrolog des Osnabrücker Doms Pergament, Folio, 13. Jh.
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Handschriften des Staatsarchivs >> 2 Handschriften des Hochstifts Osnabrück >> 2.2 Einzelne Stifter und Klöster (in alphabetischer Reihenfolge)
1250 (1444)
Enthält: auch Urkundenabschriften, u.a.:
Enthält: Propst Bernhard, Domdekan Konrad und das Domkapitel gestatten dem Domkantor Johann, in dessen Hause sie bisher sechs Mark Rente hatten, dieselbe loszukaufen. Zum Ersatz dafür verschaffen sie sich Renten aus den Häusern des Domscholastikus Liborius, des Domherrn Wichmann von Visbecke, des Domherrn Wichmann von St. Paul und zwei Mark Rente wiederum aus dem Hause des Kantors Johann. Abschrift. 24.06.1343
Enthält: Bischof Gottfried, Propst Otto, Dekan Konrad und das Domkapitel setzen fest, dass ein Teil der Einkünfte vakanter Pfründen für den Dombau verwendet werden solle. Abschrift. Abschrift in Henseler IV, S. 411 04.05.1348
Enthält: Domdekan Konrad und das Domkapitel bezeugen, dass der Domvikar Bertold von Dielingen dem Domkapitel zwei Mark Rente und Gobelinus von Zyburgh ihm sechs Schilling Rente übertragen haben. Das neue Amt zur Begründung eines Seelgedächtnisses für Bertold soll nach des Letzteren Wunsch mit der Rente von 30 Schillingen an Gobelin verliehen werden. Abschrift. 06.12.1345
Enthält: Konrad (Domdekan) und das Domkapitel erteilt dem Rektor des Stephanaltars im Dom Dethmar Kerl seine Genehmigung, ein Haus und Hof unter gewissen Bedingungen dem Stephansaltar zuzuweisen. Abschrift. 1366
Enthält: Bischof Johann Hoet beschenkt die Bibliothek des Domkapitels, vermacht seine Mitra und Meßgewänder dem Domkapitel und bestimmt sechs Mark Rente zur Stiftung eines Seelgedächtnisses. Abschrift. Abschrift in Henseler V S. 143 07.04.1367
Enthält: Magister Alhard von Lunge verkündet, - vom Domdekan aufgefordert - dass nach alter Gewohnheit jeder Domherr von der Rezeption an bis zur Emanzipation gehalten sei, jährlich "den doppelten Preis drei Schilling zu Ostern und drei Michaelistage dem Rektor der Schule zu zahlen. Vor der Zulassung zur Emanzipation hat er dem Rektor noch drei Schillinge zu zahlen. Abschrift. 1370
Enthält: Ludolf von Horne (Propst), Wilbrand der Dekan und das Kapitel setzen als Statut fest: Wenn einer von den Domherren gestorben, so soll dieser oder seine Testamentsvollstrecker zur Schuldentilgung und für ein würdiges Begräbnis der Verstorbenen zwei volle Jahreseinkünfte beziehen, der "structurarius" des Doms zur Erhaltung der Gebäude ein weiteres Jahreseinkommen. Wenn ein Domherr Erneuerung eines alten Statuts - die Stiftung seines Seelgedächtnis vergessen und auch nicht testmentarisch verfügt hat, sollen die fratres regulacii von den Einkünften der beiden "annigratiae" bis zu 12 Mark zurückbehalten dürfen. Mit diesen soll für die Memorienstiftung des Verstorbenen eine Rente von neun Schillingen gekauft werden. Abschrift. 04.03.1370
Enthält: Propst Dietrich von Horne, Dekan Willbrand und das Domkapitel setzen fest, dass am Karfreitag das Getreide und alle Einkünfte des Zehntens in Ladbergen unter den "canonici praebendati et emancipati" und den Vikaren, die vom Anfang des Meßamtes bis zum Schluss anwesend seien, verteilt werden solle. Abschrift. Abschrift in Henseler V S. 173 23.02.1371
Enthält: Kapitel beschließt, dass jeder Domherr oder Vikar, welcher das Kapitel oder einzelne Mitglieder desselben beraube oder sich Veruntreuungen zuschulden kommen ließe, aufgefordert werden solle, innerhalb 15 Tagen der geschädigten Partei Genugtuung zu leisten; widrigenfalls solle er seiner Pfründe und Vikarie verlüstigt gehen. Abschrift. 23.07.1433
Enthält: Domkapitel bestimmt, dass die Domherren künftighin über die Renten, Zehnten, Erben etc. welche bei den Messen, der Vesper den Domherren und Vikaren zugewiesen werden, nicht mehr, wie früher, verfügen sollten. Die Verteilung der Zehnten, Renten etc. an die Domherren und Vikare sollte der von diesen ernannte Regularius leiten. Notar: Hermann Akermann. Abschrift. 19.05.1444
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.