Hans Göller, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Östringen beurkunden eine Gültverschreibung des Berthold Menck und seiner Ehefrau Anna über 25 Gulden gegenüber der Präsenz der St. Georgs-Pfarrkirche zu Speyer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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