Die lange Zeit bestehenden Streitigkeiten zwischen Graf Karl zu Zollern und Sigmaringen, des heiligen Reiches Erbkämmerer, Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, als Lehnsinhaber der Grafschaft Veringen und den Untertanen von Stadt und Dorf Veringen, Benzingen, Harthausen, [Langen-]Enslingen, Bilafingen und Hitzkofen sind von Erzherzog Maximilian zu Österreich, ihrem gnädigen Herrn, am 3. Februar 1604 zu Innsbruck, wo der Graf persönlich erschien und die Untertanen durch ihren bevollmächtigten Ausschuß vertreten waren, vor deputierten Kommissaren durch Vergleich beigelegt worden: 1) Wahl des Schultheißen zu Veringenstadt 2) Befugnisse des herrschaftlichen Amtmanns in Veringenstadt 3) Zoll; Zwangsmühlen zu Veringen und Enslingen 4) Erlaß einer Ordnung über Frevel, Bußen, Strafen, Holz u. a. 5) Errichtung eines herrschaftlichen Taubenhauses zu Enslingen; Begrenzung der Taubenzahl 6) Entrichtung der Vogtgarben 7) Fällen nicht mehr fruchttragender Bäume 8) Verleihung der Heiligenwiese zu Bilafingen an den dortigen Schultheißen 9) jährliche Gerichtssitzung 10) Ab- und Einzug 11) Zölle zu Veringendorf 12) Verwahrung und Verurteilung von Malefizpersonen in Veringen 13) Garten des Schlosses zu Enslingen 14) von Enslingen und Bilafingen für das Schloß in Enslingen angefordertes Bauholz 15) Fischrecht im Holzbach zu Enslingen 16) Gültigkeit des Riedlinger Maßes zu Enslingen 17) Waisenpflege 18) Fischrecht [in der Lauchert] für die zu Hitzkofen 19) Verkauf von liegendem Gut an Ausländische 20) Besoldung des Bannwarts und Mesners zu Enslingen 21) Holzverbrauch durch den Bader und Müller zu Enslingen; Badstube zu Enslingen 22) Todfall der Leibeigenen Es folgen die Punkte und Artikel, über die die Kommission keinen gütlicher Vergleich erzielen konnte und über die daher der Erzherzog entschieden hat: 1) jährliche Steuer 2) Restituierung der entzogenen Spitals- und Heiligengüter 3) Frondienste; gefangenes Wildpret 4) das Umgeld zu Veringendorf, Benzingen und Harthausen 5) herrschaftliche Forstleute, besonders der Forstknecht zu Hitzkofen 6) Eigentum an 2 Wäldern bei Harthausen 7) Erlaß einer allgemeinen Holzordnung 8) Zoll und Weggeld zu Hitzkofen 9) Heiligenrechnung zu Veringenstadt 10) Nutznießung des oberen und unteren Fischwassers zu Veringendorf 11) Bierumgeld und kaiserlicher Maßpfennig 12) Wasenmeister und Züchtiger zu Veringenstadt 13) beabsichtigter Verkauf entlegener Wiesen des Spitals zu Veringenstadt 14) Zinsen und Gefälle der Heiligenhäuser in Benzingen und Harthausen 15) Abschuß überzähligen Wildprets; Haltung von Hunden 16) Teilnahme der Schultheißen an gemeinen Beratschlagungen 17) Einsetzung und Beaufsichtigung der Heiligenpfleger 18) Erstattung der Enslinger und Bilafinger Briefe und Heiligenladen durch den Grafen 19) Besoldung der Bannwarte zu Enslingen 20) Abschaffung des Kornhauses zu Enslingen 21) Zugeständnis der Eckernweide für die Schweine 22) neu angelegter Weiher zu Hitzkofen 23) das Hackholz zu Hitzkofen 24) Gestattung des Marktbesuchs zu Riedlingen für die Gden. Enslingen, Bilafingen und Hitzkofen; Pflicht, zum Verkauf kommende Viktualien dem Schultheißen des betreffenden Ortes vorher anzuzeigen 25) Versorgung des Forstknechts zu Hitzkofen mit Brennholz 26) Aufhebung früher geschlossener Verträge zwischen dem Grafen und den veringischen Untertanen 27) Abschaffung der herrschaftlichen Schäferei 28) Präsentation der Geistlichen Es werden 2 gleichlautende UU ausgestellt. Beiliegend: 1) Abschrift [17. Jh.] Nr. XIII, Papier, 16 Blatt; 2) Abschrift [18. Jh.], Papier, 16 Blatt; 3) Abschrift [18. Jh.], Papier, 14 Blatt; 4) Nr. IX, Auszug Veringendorf betr. [17. Jh.], Papier, 10 Blatt; 5) Nr. X, Auszug Hitzkofen betr. [17. Jh.], Papier, 6 Bl; 6) Nr. XI, Auszug Enslingen betr. [17. Jh.], Papier, 8 Blatt; Ferner: Abschrift [17. Jh.] von 45 Artikeln finanzieller Abmachungen zwischen dem Grafen von Zollern und den veringischen Untertanen auf Grund des Vergleichs von 1605 Januar 27, dem Datum, Siegelankündigung und Unterschriften entsprechen; Papier, 11 Blatt

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner