Cordula von Fraunberg zum Haag, Ehefrau des Hans von Habern, Vormund der Kinder des Georgs Schenk von Erbach (+), schreibt an Kurfürst Philipp von der Pfalz, dass ein Vertrag zwischen ihren Söhnen [Eberhard und Georg] und ihr über das Erbe des Hans von Fraunberg zum Haag (+) aufgerichtet worden ist, wonach ihr 1.000 Gulden ausgerichtet werden sollen. Die Abschrift ist dem Schreiben beigelegt. Cordula bittet den Pfalzgrafen als Schiedsmann (tedinger) in der Sache und als Landesfürst ihr zwei besiegelte Entscheide zu übergeben.