Gottfried vom Stein für sich und Anna Sibylla vom Stein, geborene von Koppenstein, auch im Namen ihres Mitvormundes Philipp Jacob Waldecker vom Kempt, als Vormünderin ihres Sohnes Ludwig Christof vom Stein, reversieren dem Grafen Ernst von Isenburg-Grenzau die laut Transsumpt vom gleichen Datum erfolgte Belehnung des Gottfried und des Ludwig Christof mit dem Kirchsatz zu Marienfels, Miehlen, Bachheim und Dachsenhausen, auch dem Dorf Bachheim mit Zubehör und den Leibeigenen jener Gegend. Siegel und Unterschriften der Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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