Herzog Philipp Wilhelm zu Neuburg einerseits und Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg andererseits schließen einen Vertrag über die Besteuerung der in den neuburgischen Ämtern Hilpoltstein, Heideck und Allersberg gelegenen, walzenden, Eigen-, Zins-, Gilt- oder Lehengütern, dann die Geäckerichs-, Wildtobs- und Eichelnutzung in den zu Heblesricht und dem Cronhof gehörigen Hölzern.

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Staatsarchiv Nürnberg
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