König Ferdinand verlängert der Stadt Guben die im März 1537 (vgl. Rep. 8 Stadt Guben - Urkunden Nr. 175) wegen des Brandunglücks der Stadt auf 5 Jahre verliehene Abgabenfreiheit auf weitere 3 Jahre. Das erste beginnt am 28. März 1542. Datum: "Geben in unser stat Newstat am dreyundzwaintzigisten tag Augusti anno etc. im ainundviertzigisten."