Herzog Rudolf zu Österreich billigt - auch für seine Brüder Friedrich, Albrecht und Leup(old) -, daß die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg von Graf Heinrich von Veringen Burg, Stadt und Herrschaft Veringen mit allem Zubehör, die dem Grafen Heinrich [von Österreich] verpfändet waren, für die in den Pfandbriefen genannte Summe übernommen haben. Die von Württemberg sollen Burg, Stadt und Herrschaft Veringen als Pfand wie Graf Heinrich innehaben und eine Auslösung gestatten
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Herzog Rudolf zu Österreich billigt - auch für seine Brüder Friedrich, Albrecht und Leup(old) -, daß die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg von Graf Heinrich von Veringen Burg, Stadt und Herrschaft Veringen mit allem Zubehör, die dem Grafen Heinrich [von Österreich] verpfändet waren, für die in den Pfandbriefen genannte Summe übernommen haben. Die von Württemberg sollen Burg, Stadt und Herrschaft Veringen als Pfand wie Graf Heinrich innehaben und eine Auslösung gestatten
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 170 T 2 Nr. 8
Repert. XX, A Nr. 1 d (Kasten F, Fach 181; ersetzt durch rot: B 49)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 170 T 2 Grafschaft Veringen: Urkunden
Grafschaft Veringen: Urkunden >> 1. Urkunden
1359 November 20 (1359 November 20 (Mittwoch nach Elisabeth))
Urkunden
Ausstellungsort: Wien
Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers
Überlieferungsart: Abschrift
Vermerke: Abschrift [16. Jh.], 2 Blatt||Dorsualvermerk: ad Num. XXI, Scat. E||Original lt. Sebastian Locher, Die Grafen von Veringen, S. 143 (Regest), im HHStA Wien
Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers
Überlieferungsart: Abschrift
Vermerke: Abschrift [16. Jh.], 2 Blatt||Dorsualvermerk: ad Num. XXI, Scat. E||Original lt. Sebastian Locher, Die Grafen von Veringen, S. 143 (Regest), im HHStA Wien
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:44 MESZ
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