Der sogenannte Wagenstadter Vergleich zwischen der baden-badischen und baden-durlachischen Regierung, besonders wegen der freien Religionsausübung der Wagenstadter evangelischen Untertanen, dann auch wegen des Tutschfelder Zehntens, des Wagenstadter kleinen Zehntens, der Kirche zu Wagenstadt, des Kompetenzteils des Pfarrers in Broggingen an dem Zehnten in Wagenstadt. Wagenstadt, 29. Okt./8. Nov. 1668