Der sogenannte Wagenstadter Vergleich zwischen der baden-badischen und baden-durlachischen Regierung, besonders wegen der freien Religionsausübung der Wagenstadter evangelischen Untertanen, dann auch wegen des Tutschfelder Zehntens, des Wagenstadter kleinen Zehntens, der Kirche zu Wagenstadt, des Kompetenzteils des Pfarrers in Broggingen an dem Zehnten in Wagenstadt. Wagenstadt, 29. Okt./8. Nov. 1668
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Der sogenannte Wagenstadter Vergleich zwischen der baden-badischen und baden-durlachischen Regierung, besonders wegen der freien Religionsausübung der Wagenstadter evangelischen Untertanen, dann auch wegen des Tutschfelder Zehntens, des Wagenstadter kleinen Zehntens, der Kirche zu Wagenstadt, des Kompetenzteils des Pfarrers in Broggingen an dem Zehnten in Wagenstadt. Wagenstadt, 29. Okt./8. Nov. 1668
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 48 Nr. 6155
Ältere Verträge Fasz. 02 Nr. 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 48 Haus- und Staatsarchiv: III. Staatssachen
Haus- und Staatsarchiv: III. Staatssachen >> I. Ältere Staatsverträge >> Verträge zwischen Baden-Baden und Baden-Durlach
1668-1670
Ratifikation vom 27. Dezember und 7. Januar 1670. Mit 2 Siegeln des Markgrafen. Papier, Original.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:14 MESZ
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