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Badische Freiwilligen- und
Reichswehrformationen (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Krieg >> XIV. (Badisches) Armeekorps >> Nachfolge- und Übergangseinrichtungen
(1917) 1918-1921 (1929)
Inhalt und Bewertung
Es handelt sich um die Akten der badischen Freiwilligen- und Reichswehrformationen, insbesondere um den Aufbau der Reichswehrbrigade 14 und den Einsatz der Truppen im Baltikum und im Ruhrgebiet.
Nachdem nach Kriegsende das kaiserliche Heer in seiner Struktur nicht mehr zu erhalten war und der Einsatz der Verbände des Feldheeres in der Heimat sich als undurchführbar erwies, wurde von der Obersten Heeresleitung die Aufstellung von Freiwilligenverbänden betrieben. Am 6. März 1919 wurde dann das Gesetz zur Bildung einer vorläufigen Reichswehr beschlossen. Das neue Heer sollte hauptsächlich die Grenzen des Reiches sichern und für die innere Ruhe im Lande sorgen.
Die badische Reichswehrbrigade 14 wurde am 1. Juli 1919 gebildet. Sie unterstand der 5. Infanterie-Division in Stuttgart. Bereits zu Beginn des Jahres 1919 waren auf Befehl der Obersten Heeresleitung im Osten zwei Armeeoberkommandos aus Freiwilligenverbänden aufgestellt worden.
Im Bestand ist Schriftgut über folgende Formationen überliefert:
Reichswehr-Brigade Nr. 14;
Infanterie-Regiment 14;
Badisches Reichswehr-Kavallerie-Regiment Nr. 113;
Reichswehr-Infanterie-Regiment Nr. 210;
Reichswehr-Infanterie-Regiment Nr. 213 (28);
Reichswehr-Schützen-Regiment Nr. 113;
Badisches Reichswehr-Grenadier-Bataillon Nr. 113;
Badisches Reichswehr-Jäger-Bataillon Nr. 113;
Reichswehr-Schützen-Bataillon Nr. 4;
Reichswehr-Schützen-Bataillon Nr. 5;
Kraftwagen-Abteilung Nr. 14;
Feld-Artillerie-Regiment Nr. 14;
Artillerie-Regiment Nr. 14;
Reichswehr-Gebirgs-Artillerie-Abteilung 2;
Infanterie-Geschütz-Batterie Nr. 27;
Reichswehr-Flak-Abteilung Nr. 27;
Reichswehr-Pionier-Bataillon Nr. 313;
Freikorps von Diebitsch;
Freiwilligen Abteilung von Medem;
Detachement von Klüfer;
Badisches Freiwilligen-Regiment bestehend aus dem I. und II. Badischen Freiwilligen Bataillon Nr. 51;
Badisches Sturm-Bataillon "Kurland";
Badische Freiwilligen Bataillone Nr. 1, 4 und 6;
Bauabteilung Mauritius;
Munitions-Kolonne Nr. 1229;
Badische Freiwilligen-Feldartillerie-Abteilung Nr. 12;
Badisches Reserve-Fußartillerie-Regiment Nr. 24;
Reichswehr-Flakabteilung Nr. 27;
Badische Freiwilligen-Eskadron Nr. 12;
Brigade Grodno;
Kommandanturen Grodno, Kowno, Mariampol, Mitau und Radzi.
Inhaltlich besteht der Bestand vor allem aus der Überlieferung der allgemeinen internen Verwaltung dieser Formationen, ihren Gefechten und Bewegungen und der Gewährleistung der permanenten Kampfbereitschaft. Besonders nennenswert sind die Aktengruppen über die Aufstellung der Reichswehrbrigade 14 sowie der anderen Formationen, die Organisation und Ausbildung, den Einsatz der Truppen im Baltikum und im Ruhrgebiet, die Aufstellung der Freikorps-Formationen, die Demobilmachung der Baltikumtruppen, die Wirtschaftsangelegenheiten, die Organisation der Truppenteile, die Deutsche Legion, die inneren Unruhen im Deutschen Reich, die Disziplinarangelegenheiten, den Grenzschutz Ost, die Militärseelsorge und die neutrale Zone.
I. Provenienz und Charakterisierung des Bestandes: Die in diesem Verzeichnis erfassten Archivalien gehören zum Schriftgut des (badischen) XIV. Armeekorps. Dieses befand sich zunächst in der Reichsarchivzweigstelle Heilbronn, ab 1924 zusammen mit dem Schriftgut des (württembergischen) XIII. Armeekorps in der Reichsarchivzweigstelle, seit 1937 Heeresarchiv Stuttgart. Von dort wurde es 1947 - 1950 an das Generallandesarchiv abgegeben. Für die beiden nun mit 456 F 134/135 signierten und thematisch zusammengehörenden Bestände gab es bisher nur sehr summarische Repertorien, die 1936 in der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart angefertigt worden waren und für die wissenschaftliche Benutzung nur eine ungenügende Erschließung des Materials boten. Nachdem 1944 einige wenige Rechnungsunterlagen kassiert worden waren, wurde 1946 über die Hälfte des ursprünglichen Schriftgutbestandes ausgeschieden. Die vorliegenden Bestände 456 F 134/135 zeichnen sich durch ihre dichte Überlieferung aus und stellen eine erstrangige Quelle an militärischem Schriftgut für die Entstehung und den Einsatz einer Reichswehrbrigade dar. Nach dem vollständigen Verlust der Akten der preußischen Armee (Zerstörung des Heeresarchivs Potsdam im April 1945) kommt diesen Archivalien der Charakter einer Ersatzüberlieferung zu, die den Alltag der Truppe, den Geschäfts- und Dienstbetrieb in hohem Maße widerspiegelt. Sie dürften - abgesehen von den erwähnten Kassationen - das gesamte Schriftgut der mittleren und unteren Führungsebene enthalten. Aus der Fülle des Materials seien nur wenige Themenbereiche genannt: Stärkennachweise, Verpflegung der Truppe, Fürsorgemaßnahmen der Vorgesetzten, Wahlen von Vertrauensleuten, Ausrüstung der Truppe, Umsetzung der Befehle der obersten Führungsebene in die mittlere und untere Führungsleiste. Das Schriftgut dokumentiert weiter in einem überschaubaren Bereich die militärisch-politische Situation der Jahren 1919 und 1920; es eignet sich insbesondere für militärgeschichtliche und mehr noch für wirtschafts- und sozialgeschichtliche Arbeiten. Hervorzuheben ist, dass der Erlass Noskes vom 17. Juli 1919 über die "Stellung der Reichswehr in der Politik" (Signatur: 456 F 134/135, Nr. 3) bislang in der Fachliteratur nicht erwähnt wird. Im folgenden soll zur leichteren Einordnung der vorliegenden Archivalien in die politischen und militärischen Zusammenhänge ein kurzer historischer Abriss gegeben werden.
II. Zur Bildung der vorläufigen Reichswehr und zum Einsatz der Freiwilligen-Formationen: Die Nationalversammlung in Weimar beschloss am 10. Februar 1919 "das Gesetz über die Regelung der vorläufigen Reichsgewalt und wählte am folgenden Tag Friedrich Ebert zum Reichspräsidenten. Ebert berief am 13. Februar 1919 Gustav Noske zum Reichswehrminister. Durch die Verfassung erhielt der Reichspräsident den Oberbefehl über die Wehrmacht. Als Aufgaben der zukünftigen Wehrmacht wurden die Sicherheit an den Grenzen und die Ruhe im Lande bestimmt. Die Aufstellung eines neuen Heeres sollte lediglich ernster augenblicklicher Notlage des Reiches Rechnung tragen. Es sollten in kürzester Zeit militärische Einheiten aufgestellt werden, um der Putschtaktik der Kommunisten und Unabhängigen zu begegnen und die Grenzen gegen polnische und sowjetrussische Eingriffe zu schützen. Der von der Obersten Heeresleitung ausgearbeitete Gesetzesentwurf zur Bildung einer vorläufigen Reichswehr wurde am 06. März 1919 mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Unabhängigen und Kommunisten angenommen. Dieses Gesetz hob die vier selbständigen Heereskontingente (Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg) auf und schuf auf demokratischer Grundlage eine vorläufige Reichswehr, damit sie die Reichsgrenzen schützt, den Anordnungen der Reichsregierung Geltung verschafft und die Ruhe und Ordnung im Innern aufrechterhält. Die Organisation der vorläufigen Reichswehr wurde einheitlich für das ganze Reich geregelt. Die Befugnisse der Reichswehrminister erstreckten sich auf das ganze Reichsgebiet. Nach Inkrafttreten der Weimarer Verfassung (14. August 1919) wurden die drei Kriegsministerien von Bayern, Sachsen und Württemberg in Länderverwaltungsorgane ("Reichswehrbefehlsstellen") umgewandelt. Alle ihre Befugnisse wurden dem Preußischen Kriegsministerium übertragen, das bis zur Bildung des Reichswehrministeriums alle militärischen Angelegenheiten in sich vereinigte. Das Reichswehrministerium existiert erst in seinen Anfängen. Es bestand nur aus Minister Noske, zwei Generalstabsoffizieren und einem kleinen Stab. Erst am 01. Oktober 1919 nahm das Reichsministerium als zentrale Kommando- und Verwaltungsstelle für die gesamte bewaffnete Macht des Reiches mit dem Sitz in Berlin die Arbeit auf. Das Reich wurde - mit Ausnahme der dem Grenzschutz Ost vorbehaltenen Provinzen und der von den Alliierten besetzten Gebieten - in zwei Gruppenkommandos (Berlin und Kassel) und in sieben Wehrkreise eingeteilt. Die Badische Reichswehrbrigade 14 wurde zum 1. Juli 1919 als das für Baden zuständige militärische Kommando mit Truppeneinheiten gebildet. Sie unterstand der 5. Infanterie-Division (Wehrkreis 5, Stuttgart). Die früheren badischen Truppenverbände wurden größtenteils als Kader übernommen, so dass die Kontinuität und Homogenität gewahrt blieben. Kommando und Stab der Reichswehrbrigade 14 befanden sich in Karlsruhe; die Standorte der einzelnen Truppeneinheiten waren über Baden verstreut. Der Vertrag von Versailles forderte die stufenweise Reduzierung der im Frühjahr 1919 vorhandenen Truppenverbände auf Hunderttausend Mann (6.000 Offiziere und 94.000 Mannschafts- und Unteroffizier-Dienstgrade). Die Umbildung musste bis zum 1. Oktober 1919 abgeschlossen sein. Die Interalliierte Militär-Kontroll-Kommission überwachte den personellen und sachlichen Abbau. Auch die Badische Reichswehrbrigade blieb von diesen Maßnahmen nicht unberührt. Sie wurde aufgelöst und die übernommenen Einheiten zum 1. Oktober 1919 in die Württembergische Reichswehrbrigade 13, Stuttgart, überführt. Teile der Brigade waren im Frühjahr 1919 als Freiwilligen-Formationen ins Baltikum gegangen. Der unklaren Lage in Polen und im Baltikum stand die Regierung der Volksbeauftragten in Berlin hilflos gegenüber. Vom deutschen Ostheer standen etwa 500.000 Mann noch zwischen Schwarzem Meer und Ostsee, die möglichst unter Umgehung Polens durch das Baltikum zurückgeführt werden mussten.
III. Erläuterungen zum Bestand und seiner Gliederung: Die beiden Bestände umfassen insgesamt 422 Faszikel und 7,9 lfd. Meter. Die Faszikel 1 - 381 gehörten zum Bestand F 134, die Faszikel 382 - 414 zum Bestand F 135. Beide Bestände greifen thematisch ineinander, die Gründe für die seinerzeitige Trennung des Schriftguts sind nicht mehr ersichtlich. Im Repertorium werden die Akten daher sachthematisch zusammengefasst, was notwendigerweise zu Springnummern führt. Das Schriftgut war bisher nach den einzelnen militärischen Einheiten provenienzgemäß gegliedert. Ein weitergehendes sachliches Ordnungsschema innerhalb der einzelnen Teile bestand nicht, eine frühere Registraturordnung ist nicht zu erkennen. Die strenge Beibehaltung des Provenienzprinzips bei der Neuordnung der Bestände hätte zur Folge gehabt, dass thematisch zusammengehördendes Schriftgut auf etwa 80 aktenbildende Stellen (Stäbe und Einheiten) verteilt wäre. Die Verflechtung der militärischen Formationen wäre dabei nicht sichtbar, die Auffindung des Materials zu einem Themenbereich für den Benutzer schwierig geworden. Diese Überlegungen ließen es berechtigt erscheinen, die Klassifikation nach thematischen Gesichtspunkten vorzunehmen, was sich auch problemlos für die drei zeitlich und räumlich getrennten Bereiche "Aufstellung der Reichswehr-Brigade 14", "Einsatz im Baltikum" und "Einsatz im Ruhrgebiet" bewerkstelligen ließ. Innerhalb dieser drei Hauptteile wurde nach Möglichkeit eine provenienzmäßige Gliederung angewandt. Die Angaben im Feld "Endprovenienz" erlauben die rasche Zusammenstellung des Schriftguts einer Provenienz. Ergänzende Archivalien finden sich in der Abteilung 233 (Staatsministeriums); es sind: 233/12267: Errichtung einer Polizeitruppe in der neutralen Zone; 233/12323: Besetzung der Offiziersstellen im badischen Volksheer; 233/12324: Besetzung der Offiziersstellen bei den Freiwilligen-Bataillonen; 233/12325: Besetzung der Offiziersstellen beim Generalkommando des XIV. Armee-Korps; 233/12346: Aufstellung einer Badischen Reichswehr-Brigade; 233/12346: Auflösung des XIV. Armee-Korps; 233/12402: die Demobilmachung; 233/12430: Agitation der Spartakisten unter den Freiwilligen-Bataillonen; 233/12601: Offiziers-Listen für Freiwilligen-Bataillone; 233/12243: Die Reichswehr; 233/12309: Anwerbungen für das Baltenland; 233/12336: Verpflegung der Freiwilligen-Bataillone; 233/12341 und 12342: Stimmung unter den Freiwilligen-Bataillonen; Stimmung unter der Bevölkerung gegen die Reichswehr; 233/12387: Bezeichnung der Badischen Freiwilligen-Bataillone; 233/12563: Ausführung des § 66 Reichsmilitärgesetz (Bildung von Freiwilligen-Bataillonen); 233/12571: Verwendung badischer Truppenteile außerhalb Badens; 233/12305: Bildung einer vorläufigen Reichswehr; 233/12366: Besetzung der Kommandeur-Stellen der Badischen Reichswehr-Brigade; 233/12400: Verlegung, Zusammenziehung und Auflösung von Abwicklungsstellen. Kriegsstammrollen des "Grenzschutz Ost" und der Badischen Freiwilligen-Formationen sowie des Übergangsheeres lagern im Bestand 456 C; Ranglisten der Offiziere der Freiwilligen-Formationen und Reichswehr-Schützen-Regimenter 27 und 28, der Freiwilligen-Abteilung 12 (früher Feld-Artillerie-Regiment 14) im Bestand 456 D. Eine umfangsreiche Sammlung von Briefen, die während des Einsatzes beim "Grenzschutz Ost" von Oberstleutnant Rudolf von Freydorf an seine Mutter bzw. Schwägerin geschrieben wurden, sind im Bestand 69/von Freydorf - Faszikel 349 enthalten. Die Ordnungs- und Verzeichnisarbeiten wurden im Mai und Juni 1983 von den Staatsarchivreferendaren Michael Diefenbacher, Dr. Juliane Kümmell und Horst Mühleisen unter der Leitung von Dr. Herwig John durchgeführt. Der Bestand ist vollständig digitalisiert. Nutzung nur über das Online-Findmittel. Karlsruhe, Oktober 1983/Dezember 2018
Literatur: 1. Erinnerungen Balck, Hermann: Ordnung im Chaos. Erinnerungen 1893 - 1948 (Osnabrück 1981). Bischoff, Josef: Die letzte Front. Geschichte der Eisernen Division im Baltikum 1919 (Berlin 1935). Gessler, Otto: Reichswehrpolitik in der Weimarer Zeit, herausgegeben von Kurt Sendtner (Stuttgart 1958). Goltz, Rüdiger, Graf v. d.: Meine Sendung in Finnland und im Baltikum (Leipzig 1920). Goltz, Rüdiger, Graf v. d.: Als politischer General im Osten (Finnland und Baltikum) 1918 und 1919 (Leipzig 1936). 2. Biographien Meier-Welcker, Hans: Seeckt (Frankfurt a. M. 1967). Rabenau, Friedrich v.: Seeckt. Aus seinem Leben 1918 - 1936 (Leipzig 1940). 3. Darstellungen Carsten, Francis L.: Reichswehr und Politik 1918 - 1933 (Köln/Berlin 1964). Darstellung aus den Nachkriegskämpfen deutscher Truppen und Freikorps. Im Auftrage des Oberkommandos des Heeres, Bd. 5 (Berlin 1939). Erfurth, Waldemar: Die Geschichte des deutschen Generalstabes 1918 - 1945; Studien und Dokumente zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges, herausgegeben vom Arbeitskreis für Wehrforschung in Stuttgart, Band 1 (Göttingen 1960). Erger, Johannes: Der Kapp-Lüttwitz-Putsch; Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Bd. 35 (Düsseldorf 1967). Gordon, Harold J.: Die Reichswehr und die Weimarer Republik 1919 - 1926 (Frankfurt a. M. 1959). Waite, Robert G. L.: Vanguard of Nazism. The Free Corps Movement in Postwar Germany 1918 - 1923 (Cambridge/Massachusetts 1952). 4. Archivgeschichte Demeter, Karl: Das Reichsarchiv. Tatsachen und Personen (Frankfurt a. M. 1969). Fischer, Joachim: Zehn Jahre Militärarchiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 37 (1978) S. 362 - 368. Poll, Bernhard: Vom Schicksal der deutschen Heeresakten und der amtlichen Kriegsgeschichtsschreibung, in: Der Archivar 6 (1953) Sp. 65 - 76. Rupp, Karl: Heeresarchiv Potsdam, in: Der Archivar 3 (1950) Sp. 177 - 180.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.