Steffan Rotmair, Bäcker und Bürger zu Neumargkt, verkauft dem Cristoff Arnstorffer, Bürger daselbst, und seiner Hausfrau Margret ihre von ihrem Ahnherren, dem verstorbenen Jörgen Kung, herstammende Behausung, gelegen im Markt zwischen Egidien Ebingers und weiland Wolfganng Schrangklers Erben Behausungen, wobei er die Kaufsumme noch schuldig ist. Er verschreibt für die Summe von 150 Gulden rheinisch aus seiner erkauften Behausung, Stadel, Ställen sowie Zugehörungen jährlich Zins in Höhe von acht Gulden rheinisch, zahlbar am St. Georgstag (14 Tage davor oder danach), der Gulden gerechnet zu sieben Schilling Pfennig bayerischer Landeswährung. Bei Zahlungsverzug hat der Verkäufer das Recht zu nutzen, pfänden oder sperren nach Marktrecht. Weitere Bedingungen zur Begrenzung der Geldsumme und zur Auslösung werden angegeben.

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Staatsarchiv München
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