von Benitz (Paynitz, Hans Peinitz) (Schlesien)
Vollständigen Titel anzeigen
XX. HA, Adelsarchiv, Nr. 67
XX. HA, Adelsarchiv Adelsarchiv
Adelsarchiv >> 26 Unklassifiziert
[1532 August/September]
Enthält: fol. 22-23v:
[Hans Peinitz] an seinen Wirt:
Hans Peinitz bittet, von den zurückgelassenen Gegenständen diejenigen, die seiner Frau [Gertrud Peinitz, geb. von Rechenberg] und ihm gehören, seiner Frau nicht vorzuenthalten.
Rechtfertigt das, was er hat tun müssen [seine Flucht aus Preußen] und ihm herzlich leidtut: Er wäre nicht auf diesen Gedanken gekommen, wenn er noch Hoffnung hätte, dass sich Herzog Albrecht in Gnaden an seine ihm über lange Zeit geleisteten Dienste erinnerte. Da er [einst] Tag und Nacht sehr sorgfältig auf den Leib des Herzogs Acht gegeben hatte, hatte er gehofft, dass dieser hinsichtlich seiner Dienste bedacht hätte, ob Menschen existieren, die ihm, Peinitz, darin gleich seien, wo es doch leider genug Leute gibt, die viel lieber Böses als Gutes tun, oder dass sich der Herzog als christlicher Landesfürst des Kummers seiner elenden Frau erbarmt hätte. Peinitz kann gar nicht beschreiben, auf welch erbärmliche Weise seine Frau tagtäglich um ihre Einkünfte gebracht wird. Darüber hinaus hat [der Hofrat Dietrich von] Babenhausen (Bobenhusen) in Gegenwart mehrerer Personen anzeigen lassen, er solle diesen das Gut [Mensguth] einräumen. Auf Peinitz' Ersuchen, Babenhausen möge den Herzog bitten, ihm das Gut nicht auf solch erbärmliche Weise zu entziehen, in der Hoffnung, wenn er sich mit einer dieser Personen verglichen hat, sich auch mit den übrigen vergleichen zu können, hat Bobenhausen geantwortet, wenn er, Peinitz, das Gut nicht [freiwillig] räume, würde der Herzog andere Mittel anwenden. Peinitz' Berufung auf seine Verschreibung [von 1531 Juni 17, Nr. X1107] hat nichts genutzt. Gegenüber Dritten hat Babenhausen erzählt, der Herzog habe gesagt: Wollte Peinitz das Gut nicht in Gottes Namen räumen, so sollte er es in seinem, des Herzogs Namen tun.
Derzeit hofft Peinitz noch, dass Herzog Albrecht wenigstens seine Frau in dem ihm und ihr verschriebenen Gut [Mensguth] bleiben lässt und seine schützende Hand über sie hält, denn er hofft noch immer auf die Gnade des Herzogs und begibt sich nicht fort, um etwas Ungebührliches [gegen ihn] zu unternehmen, sondern allein aus Kummer über seine täglich erlittene Beeinträchtigung (abbroch) von Leib und Gut; will daher noch weiter um die Gnade des Herzogs nachsuchen.
Zuletzt hat seine Frau eine von ihm angefertigte Supplik an den Herzog zum Kanzler [Johann Apel] gebracht, wurde dort jedoch nicht vorgelassen, sondern hat die Supplik stattdessen dessen Frau [Katharina Apel, geb. von Diemar] überantwortet. Tags darauf wurde ein Schreiber zu ihr gesandt, der ihr sagte, es sei alles vergeblich. Auch wenn Peinitz noch 10 Suppliken schriebe, müsse er sich mit den Leuten gerichtlich vergleichen. Dies hat Peinitz [zum Teil] ja getan, so dass er [inzwischen] kaum noch etwas besitzt, und würde sich gerne noch weiter mit ihnen vergleichen, und zwar um mehr, als er schuldig oder zu tun verpflichtet sei, wenn ihm das hätte helfen können. Er hat aber [beim Herzog] weder Gnade noch Trost erlangen können. Damit Gott befohlen!
Bescheinigt dem Wirt und dessen Frau, sich ihm gegenüber vorschriftsmäßig verhalten zu haben. Sie wissen, welche Befehle sie vom Burggrafen [Martin Kannacher] und vom Hofmeister [N.N.] erhalten haben, von denen er für sich nichts Gutes erwartet. Damit auf diesmal Gott befohlen!
Gestrichener Passus zu Beginn des Schreibens: Entschuldigung wegen der hinterlassenen Schulden und Zusage der vollständigen Bezahlung, auch wenn Peinitz hierfür das Geld über hundert Meilen schicken muss. Daneben: Randvermerk über die erfolgte Bezahlung.
Ausfertigung in XX. HA, Adelsarchiv, Nr. 67, fol. 22-23v, von der Hand des Hans Peinitz. 1 Bogen, folio, 21x32 cm.
Bestellsignatur: XX. HA, Adelsarchiv, Nr. 67.
[Hans Peinitz] an seinen Wirt:
Hans Peinitz bittet, von den zurückgelassenen Gegenständen diejenigen, die seiner Frau [Gertrud Peinitz, geb. von Rechenberg] und ihm gehören, seiner Frau nicht vorzuenthalten.
Rechtfertigt das, was er hat tun müssen [seine Flucht aus Preußen] und ihm herzlich leidtut: Er wäre nicht auf diesen Gedanken gekommen, wenn er noch Hoffnung hätte, dass sich Herzog Albrecht in Gnaden an seine ihm über lange Zeit geleisteten Dienste erinnerte. Da er [einst] Tag und Nacht sehr sorgfältig auf den Leib des Herzogs Acht gegeben hatte, hatte er gehofft, dass dieser hinsichtlich seiner Dienste bedacht hätte, ob Menschen existieren, die ihm, Peinitz, darin gleich seien, wo es doch leider genug Leute gibt, die viel lieber Böses als Gutes tun, oder dass sich der Herzog als christlicher Landesfürst des Kummers seiner elenden Frau erbarmt hätte. Peinitz kann gar nicht beschreiben, auf welch erbärmliche Weise seine Frau tagtäglich um ihre Einkünfte gebracht wird. Darüber hinaus hat [der Hofrat Dietrich von] Babenhausen (Bobenhusen) in Gegenwart mehrerer Personen anzeigen lassen, er solle diesen das Gut [Mensguth] einräumen. Auf Peinitz' Ersuchen, Babenhausen möge den Herzog bitten, ihm das Gut nicht auf solch erbärmliche Weise zu entziehen, in der Hoffnung, wenn er sich mit einer dieser Personen verglichen hat, sich auch mit den übrigen vergleichen zu können, hat Bobenhausen geantwortet, wenn er, Peinitz, das Gut nicht [freiwillig] räume, würde der Herzog andere Mittel anwenden. Peinitz' Berufung auf seine Verschreibung [von 1531 Juni 17, Nr. X1107] hat nichts genutzt. Gegenüber Dritten hat Babenhausen erzählt, der Herzog habe gesagt: Wollte Peinitz das Gut nicht in Gottes Namen räumen, so sollte er es in seinem, des Herzogs Namen tun.
Derzeit hofft Peinitz noch, dass Herzog Albrecht wenigstens seine Frau in dem ihm und ihr verschriebenen Gut [Mensguth] bleiben lässt und seine schützende Hand über sie hält, denn er hofft noch immer auf die Gnade des Herzogs und begibt sich nicht fort, um etwas Ungebührliches [gegen ihn] zu unternehmen, sondern allein aus Kummer über seine täglich erlittene Beeinträchtigung (abbroch) von Leib und Gut; will daher noch weiter um die Gnade des Herzogs nachsuchen.
Zuletzt hat seine Frau eine von ihm angefertigte Supplik an den Herzog zum Kanzler [Johann Apel] gebracht, wurde dort jedoch nicht vorgelassen, sondern hat die Supplik stattdessen dessen Frau [Katharina Apel, geb. von Diemar] überantwortet. Tags darauf wurde ein Schreiber zu ihr gesandt, der ihr sagte, es sei alles vergeblich. Auch wenn Peinitz noch 10 Suppliken schriebe, müsse er sich mit den Leuten gerichtlich vergleichen. Dies hat Peinitz [zum Teil] ja getan, so dass er [inzwischen] kaum noch etwas besitzt, und würde sich gerne noch weiter mit ihnen vergleichen, und zwar um mehr, als er schuldig oder zu tun verpflichtet sei, wenn ihm das hätte helfen können. Er hat aber [beim Herzog] weder Gnade noch Trost erlangen können. Damit Gott befohlen!
Bescheinigt dem Wirt und dessen Frau, sich ihm gegenüber vorschriftsmäßig verhalten zu haben. Sie wissen, welche Befehle sie vom Burggrafen [Martin Kannacher] und vom Hofmeister [N.N.] erhalten haben, von denen er für sich nichts Gutes erwartet. Damit auf diesmal Gott befohlen!
Gestrichener Passus zu Beginn des Schreibens: Entschuldigung wegen der hinterlassenen Schulden und Zusage der vollständigen Bezahlung, auch wenn Peinitz hierfür das Geld über hundert Meilen schicken muss. Daneben: Randvermerk über die erfolgte Bezahlung.
Ausfertigung in XX. HA, Adelsarchiv, Nr. 67, fol. 22-23v, von der Hand des Hans Peinitz. 1 Bogen, folio, 21x32 cm.
Bestellsignatur: XX. HA, Adelsarchiv, Nr. 67.
Archivale
Der Aussteller des Schreibens war Hans Peinitz, der das Schreiben eigenhändig verfasste, als er im August/September 1532 seine Flucht von Preußen nach Schlesien antrat.
Zu den Klagen und Ansprüchen gegen Hans Peinitz vgl. XX. HA, Etatministerium, Tit. 104 d: Mensguth, Nr. 390, fol. 1-4v; dort befindet sich auch ein Inventar des Hofes Mensguth (fol. 5-15).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:39 MESZ