Jurisdiktionsstreit wegen unerlaubter Appellation der Äbtissin an den päpstlichen Kommissar. Im November 1642 hatte Peter Gülich sein Haus in der Weberstraße in Köln dem Petrus Fabritius als Konfessar verkauft. Als die Äbtissin den Kaufpreis nicht zahlen wollte und Gülichs Handel in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, klagte er beim Offizial, der die Äbtissin verurteilte. Daraufhin appellierte diese zunächst an den in Münster residierenden päpstlichen Nuntius, als der das Urteil bestätigte, an den Abt von St. Pantaleon.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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