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Rechnungen des katholischen Pfarrbesoldungsfonds zu Rosenberg (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim (Archivtektonik) >> Rosenbergisches Archiv >> Selekte und Sammlungen >> Rechnungen
1807-1836/38
Einleitung: Am 15./17. April 1756 errichteten Fürstbischof Adam Friedrich von Würzburg und Carl Thomas Fürst zu Löwenstein-Wertheim einen Rezeß über die Besetzung und Bestallung der katholischen Pfarrei und der katholischen Schulmeisterstelle in Rosenberg (StWt-R US). Er sicherte LöweAm 15./17. April 1756 errichteten Fürstbischof Adam Friedrich von Würzburg und Carl Thomas Fürst zu Löwenstein-Wertheim einen Rezeß über die Besetzung und Bestallung der katholischen Pfarrei und der katholischen Schulmeisterstelle in Rosenberg (StWt-R US). Er sicherte Löwenstein-Wertheim unter anderem das eingeschränkte Präsentationsrecht (ius praesentati limitatum) zu. Es konnte demnach bei einer Vakanz drei für die Pfarrstelle taugliche Personen vorschlagen, aus denen der Bischof eine auszuwählen hatte. Stand zum betreffenden Zeitpunkt eine zum Priesteramt taugliche Person in Diensten des Fürsten zu Löwenstein-Wertheim und wurde diese vorgeschlagen, so war der Bischof gehalten, sie zum Pfarrer zu ernennen. Würzburg verpflichtete sich 1756 außerdem, jährlich 278 fl 30 xr aus dem Wechterswinkler Fonds für die Unterhaltung des Pfarrers beizusteuern (StAWt-R Lit. B Nr. 871a). Das in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts gegründete Zisterzienserinnenkloster Wechterswinkel hatte durch den Bauernkrieg, die "Markgräflerfehde" und die Reformation einen solchen Niedergang erlitten, daß 1565 nur noch die Äbtissin und drei Schwestern im Kloster lebten. Als nach deren Tod die Versuche zur Wiederbelebung des Konvents erfolglos blieben, genehmigte Papst Clemens VIII. am 13. August 1592 - vorerst auf drei Jahre - das Vorhaben Fürstbischofs Julius Echters von Mespelbrunn, die Einkünfte des Klosteramts Wechterswinkel zur Unterstützung bedürftiger Pfarrer und Schullehrer im Fürstbistum Würzburg zu verwenden (Heinrich Wagner, Neustadt a.d. Saale, München 1982 = Historischer Atlas von Bayern Teil Franken Reihe I Heft 27, S. 104 ff, bes. S. 111). Durch den Reichsdeputationshauptschluß fiel Kurfürst Maximilian Joseph von Pfalzbayern unter anderem das Hochstift Würzburg und damit auch das Klosteramt Wechterwinkel zu (Hanns Hubert Hofmann, Franken seit dem Ende des Akten Reiches, München 1955 = Historischer Atlas von Bayern Teil Franken Reihe II Heft 2, S. 45). Damit fand die Unterstützung der Pfarrei Rosenberg aus dem Wechterswinkler Fonds ein Ende. Nach der Versetzung des seit 1795 amtierenden Rosenberger Pfarrers Franz Erbacher auf die ehemals Kloster Neustadter Pfarrei Altenmünster im März 1806 wurde die Frage des Präsentationsrechts wieder akut. Die Fürstliche Löwenstein-Wertheimsche Regierung in Wertheim und der Fürstbischöflich Würzburgische Generalvikar einigten sich schließlich am 21. Februar/7. März 1807 auf folgende Punkte: 1) Die Frage, ob der Rezeß von 1756 "bey und unter den eingetrettenen Umständen fort bestehe", solle offen bleiben. 2) Beide Teile wollten einander die sich aus dem Rezeß von 1756 erwachsenen Rechte belassen. 3) Der Fürst zu Löwenstein-Wertheim verpflichtet sich zur Errichtung eines Pfarrbesoldungsfonds für die katholische Pfarrei Rosenberg (StAWt-R Lit. B Nr. 871b). Inzwischen hatte der ehemalige Pfarrer Franz Erbacher den Franziskaner P. Aegidius Linck aus dem Kinvent Mosbach zur Versorgung der Pfarrei gerufen. Löwenstein-Wertheim ließdiesem zwar durch die Rentei Rosenberg eine Entschädigung ausbezahlen, war aber mit seiner Anstellung als Pfarrer nicht einverstanden. Es beabsichtigte vielmehr, die Zahl der "Pensionisten" der ehemaligen Klöster Neustadt am Main und Bronnbach dadurch zu verringern, daß es sie für Pfarrdienste einsetzte. Nachdem der von der Fürstlich Löwenstein-Wertheimschen Regierung an erster Stelle vorgeschlagene P. Aurelian Grönert aus Kloster Neustadt nicht in Frage kam, weil er bei der Aufhebung dieses Klosters seine Untauglichkeit zur Seelsorge zu Protokoll gegeben hatte, ernannte der Fürstbischöflich Würzburgische Generalvikar am 18. September 1807 den ehemaligen Bronnbacher Konventualen P. Gregor Spies, damals Vikar in Steinfeld, zum Pfarrer in Rosenberg (StAWt-R Lit. B Nr. 871b). Schon zuvor, am 22. Juli 1807, hatte die Fürstlich Löwenstein-Wertheimsche Regierung gegenüber dem Amt Rosenberg - allerdings noch in Hinsicht auf P. Aurelian Grönert - verfügt, es habe den neuen Pfarrer sogleich in die Gefälle der Pfarrei einzusetzen, die Zulagen zur Pfarrbesoldung, welche die Rentei Rosenberg bisher bezahlte, einzustellen und von der Rentei Neustadt quartalweise 25 fl für den neu zu errichtenden Pfarrbesoldungsfonds zu erheben. Dieses Geld solle auf Zinsen ausgeliehen werden, die Zinsen sollten zum Kapital geschlagen werden. Längstens alle drei Jahre sei Rechnung zu legen. Nach der Ernennung von P. Gregor Spies zum Pfarrer erging stattdessen am 20.Oktober 1807 die Verfügung an die Rentei Bronnbach, ab dem 23. Oktober 1807 je 25 fl pro Quartal an den Rosenberger Pfarrbesoldungsfonds auszuzahlen (StAWt-R Lit. B Nr. 871b). Damit war dessen Gründung abgeschlossen. Die Kosten des Fonds trug allerdings de facto nicht die Rentei Bronnbach, sondern der neue Pfarrer selbst: P. Gregor Spies mußte von der ihm seit der Säkularisation zustehenden Pension jährlich 100 fl zugunsten des Rosenberger Pfarrbesoldungsfonds abtreten. - Die Erträge der Pfarrei Rosenberg allein reichten für die Pfarrbesoldung nicht aus; nach einer Aufstellung von 1817 bestanden sie im wesentlichen aus 66 fl Zinsen, die aus dem Pfarrkapital flossen, 80 fl von dem der Pfarrei zustehenden Viertel des Groß- und Kleinzehnten in Neidelsbach und 24 fl aus Gülten in Uiffingen. Als 1818 P. Spies sich nach Dörlesberg versetzen ließ, entfielen sowohl seine Pension als auch sein Beitrag zum Pfarrbesoldungsfonds. Der Fonds wurde in Zukunft nur noch aus den Zinsen vermehrt; Ausgaben fielen, von den Verwaltungskosten abgesehen, erst seit Anfang 1830 an. Der jeweilige Pfarrverweser erhielt damals auf Verfügung der Domänenkanzlei die Zinsen des Fonds, abzüglich der Ausstände und Verwaltungskosten, als Besoldung (StAWt.R R 55 1831/33 S. 12). Die Pfarrei Rosenberg wurde seit 1819 von P. Adrianus Schaad versehen, einem salm-krautheimischen Pensionisten aus dem aufgelösten Prämonstratenserkloster Gerlachsheim (AtAWt-R Lit. B Nr. 871d). Im November 1822 gab P. Schaad wegen Dienstunfähigkeit die Versorgung der Pfarrei Rosenberg auf. Schon zuvor hatten das Generalvikariat Bruchsal und das Direktorium des Main- und Tauber-Kreises mehrfach die Forderung erhoben, Fürst Carl zu Lwöenstein-Wertheim-Rosenberg solle einen neuen Pfarrer präsentieren. Dem ließ sich leicht entgegnen: Angesichts der zu erwartenden schmalen Besoldung fanden sich keine Kandidaten. Schließlich erklärte sich das Generalvikariat Bruchsal 1823 damit einverstanden, die Pfarrei Rosenberg binationsweise durch die Pfarrer von Eubigheim versehen zu lassen. Dieser Zustand hielt bis 1838 an (StAWt-R Lit. B Nr. 871e-h). Gleichzeitig mit den Auseinandersetzungen zwischen dem Generalvikariat Bruchsal - das stets eine untergeordnete Rolle spielte - , dem Kreisdirektorium und der Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Rosenbergischen Domänenkanzlei wegen der Wiederbesetzung der Pfarrei Rosenberg kam es zu Auseinandersetzungen wegen der Aufhebung der Pfarrei Bronnbach und der Übertragung zahlreicher Bronnbacher Meßstiftungen an löwenstein-wertheim-rosenbergische Patronatspfarreien, vor allem an die Pfarrei Rosenberg. Nach schwierigen Verhandlungen - der am 29. September 1829 durch Fürst Carl bereits genehmigte Vertrag mußte wegen vom Erzbistum Freiburg erhobener zusätzlicher Forderungen überarbeitet werden - kam es endlich am 2. Januar 1837 zur Vertragsunterzeichnung. Die Genehmigung des Vertrags durch Fürst Carl erfolgte am 16. Januar 1837, die durch Weihbischof Hermann von Vicari, Titularbischof von Macra, am 27. Oktober 1837. Für den Rosenberger Pfarrbesoldungsfonds war § 5 des Vertrags maßgeblich. Er bestimmte, der Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg übernehme die Verbindlichkeit, für die nötige Erhöhung der portio congrua seiner Patronatspfarrei Rosenberg zu sorgen. Er verpflichte sich deshalb zur Auszahlung einer jährlichen Rente von 150 fl sowie von 14 fl als Ersatz für die dem Pfarrer früher überlassene Wiese in Rosenberg. Ferner übertrage er den Rosenberger Pfarrbesoldungsfonds dem Kapitalfonds der katholischen Pfarrei Rosenberg, welcher künftig nach den Verordnungen des Großherzogtums Baden zu verwalten sei. § 6 listete die künftigen Erträge der Pfarrei Rosenberg auf. Von der Gesamtsumme in Höhe von 509 fl 2 xr flossen 95 fl aus dem Pfarrbesoldungsfonds, 164 fl waren vom Fürstlichen Haus als Rente zu zahlen (StAWt-R Lit. B Nr. 8771h). Aufgrund der hinreichenden finanziellen Ausstattung der Pfarrei Rosenberg fand sich bald ein neuer Pfarrer. Am 28. August 1838 trat der von Fürst Carl präsentierte Adam Hehn, bisher Stadtkaplan in Lauda, sein Amt an. Die Übergabe des Pfarrbesoldungsfonds an die Pfarrgemeinde Rosenberg verzögerte sich allerdings, und der neue Pfarrer war hieran nicht schuldlos. Er verweigerte die Annahme des Fonds, solange nicht die Begleichung auch der letzten Zinsforderung gesichert sei. Unter seinem Einfluß verweigerte auch die Kirchengemeinde Rosenberg die Übernahme, so daß der Fonds schließlich auf Anweisung des Bezirksamts Adelsheim am 16. April 1840 dem Amtsaktuar Werner übergeben wurde (StAWt-R Lit. B Nr. 871k). Die Verwaltung des Rosenberger Pfarrbesoldungsfonds oblag anfangs dem Justizamtmann Eugen Gaertner, der sie ex officio und daher kostenlos versah. Nach dem Übergang des Justizamts Rosenberg an Baden 1813 gab Gaertner zum 1. Mai 1815 die Fondsverwaltung an den Rosenberger Bürger Joseph Meier ab, einen Schwager des löwenstein-wertheim-rosenbergischen Hauptkassiers Franz Friedrich Foeppel. Gleichzeitig wurde auf Forderung des Amtsrevisorats Osterburken ein eigener Rechner ("Rechnungssteller") ernannt. Außerdem verfügte das Amtsrevisorat unter Berufung auf eine allgemeingültige Verordnung, jedoch im Widerspruch zu einer Verfügung des Main- und Tauber-Kreises, die Rechnungen seinen nicht mehr dreijährig, sondern einjährig zu führen. Da Verwalter ("Pfleger") und Rechnungssteller sich bezahlen ließen und die Kosten der Rechnungen auf das Dreifache gestiegen waren, zielte das Ganze auf eine - wohl beabsichtigte - Schwächung des Fonds ab. Nach einer Beschwerde des Pfarrverwesers P. Adrianus Schaad beseitigte das Kreisdirektorium diese Mißstände durch Verfügung vom 3. Dezember 1817 (StAWt-R Lit. B Nr. 871c). Ab 1819/20 liefen die Rechnungen wieder dreijährig, und nach der Übernahme der Fondsverwaltung durch den Rentamtmann Ludwig Lippe 1822 entfielen auch die Kosten für Rechnungsstellung und Revision. Nach dem Amtsantritt des Wirtschaftsinspektors Constantin Schumann wurde schließlich noch die Besoldung des Pflegers von 5 fl pro Jahr auf 5 fl pro Rechnung, also für drei Jahre, gekürzt. Die Rechnungen des Pfarrbesoldungsfonds Rosenberg enthalten fast ausschließlich Angaben über die Kapitalverwaltung des Fonds (Einnahmen aus zurückgezahlten Darlehen und aus Zinsen, Ausgaben für Darlehen, Rechnungsführung, Eintreibung von Schulden usw.). Ausgaben für milde Beiträge fielen, dem Zweck des Fonds entsprechend, nur 1814/15 ausnahmsweise an; dem Pfarrbesoldungsfonds wurde damals, ebenso wie der Heiligenpflege und dem Schulfonds Rosenberg, ein Beitrag zum Bau der katholischen Stadtpfarrkirche St. Stephan in Karlsruhe abverlangt (StAWt-R R 55 Beil. Nr. 1). Seit 1811/14 befindet sich am Schluß der Rechnungen eine Aufstellung über den Vermögensstand des Fonds. Sie wurde vom Rechnungssteller verantwortet, solange es dieses Amt gab. Die wenigen Beilagen zu den Rechnungen sind vollständig erhalten. Eine Revision der Rechnungen des Pfarrbesoldungsfonds Rosenberg ist erstmals für 1815 nachzuweisen (StAWt-R Lit. B Nr. 942; erste Quadrangel: 9!). Die Revisionsakten reichen bis zum Jahr 1839 (ebd.). Einzelne die Revision betreffende Schriftstücke befinden sich in den Akten über den Pfarrbesoldungsfonds (StAWt-R Lit. B Nr. 871). Vermutlich wurden sie vom Rechnungsrevisorat an die Domänenkanzlei abgegeben. Seit 1835 wurden die Rechnungen nach der Revision durch den Direktor der Domänenkanzlei justifiziert. Die Signaturen "ad Qu. 7", "ad Qu. 8" beziehen sich auf Revisionsakten, die sich in den Akten über den Pfarrbesoldungsfonds befinden. Von der Provenienz her liegen im Bestand StAWt-R R 55 also jenen Rechnungen vor, die nach der Revision bei der Domänenkanzlei verblieben. Die Signaturen I-XI entsprechen der auch im Rechnungstitel erkennbaren Durchzählung der Rechnungsserie. Das "Repertorium der Rechnungen und Rechnungsurkunden des Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Rosenbergischen Archivs" (2. Hälfte 19. Jahrhundert) erwähnt die Serie der Rechnungen des "Pfarrei-Besoldungsfonds" (sic!) erstmals. Sie wurde damals im oberen Archivsaal der Wertheimer Hofhaltung verwahrt und später in das Zimmer hinter der Revision im selben Gebäude verlagert. Bei der Übernahme des Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Rosenbergschen Archivs durch das land Baden-Württemberg befand sie sich im Rechnungsarchiv im 2. Obergeschoß der Hofhaltung. Der Bestand wurde im März 1984 durch die Werkstudentin Regina Koch verzeichnet und anschließend durch den Archivangestellten Manfred Sziele verpackt. Die Reinschrift des Repertoriums besorgte die Angestellte Liselotte Goldschmitt. Der Bestand StAWt-R R 5 Rechnungen des katholischen Pfarrbesoldungsfonds umfaßt nunmehr ca. 0,1 lfd. m in 15 Einheiten. Wertheim, März 1984 gez. Hofmann
Verwalter des Pfarrbesoldungsfonds Rosenberg: 1807 Okt. 23 - 1815 April 30
Eugen Gaertner, fürstlich löwenstein-wertheimischer, ab 1813 großherzoglich badischer Justizamtmann in Rosenberg
1815 Mai 1 - 1822 April 23
Joseph Meier, Bürger in Rosenberg, Schwager des löwenstein-wertheim-rosenbergischen Hauptkassiers Franz Friedrich Foeppel
1822 April 23 - +1832 Aug. 26
Ludwig Lippe, löwenstein-wertheim-rosenbergischer Rentamtmann in Rosenberg
1833 Jan. 23 - 1836 Okt. 1
Constantin Schumann, löwenstein-wertheim-rosenbergischer Wirtschaftsinspektor in Rosenberg
1836 Okt. 1 - 1840 April 16
Ludwig Müller, löwenstein-wertheim-rosenbergischer Rentamtmann in Rosenberg
Quellen:
StAWt-R Lit. B Nr. 871a-k
StAWt-R Lit. B Nr. 4302c
StAWt-R R 55
StAWt-R 93 1832/33
Rechnungssteller des Pfarrbesoldungsfonds Rosenberg: 1815 Mai 1 - 1818 April 23
Hollenbach, großherzoglich badischer Teilungskommissär in Osterburken
1818 April 23 - 1819 April 23
Muff, großherzoglich badischer Teilungskommissär in Osterburken
1819 April 23 - 1822 April 23
Franz Friedrich Foeppel, löwenstein-wertheim-rosenbergischer Hauptkassier
Quelle:
StAWt-R R 55
Katholische Pfarrer und Pfarrverweser in Rosenberg 1795-1838: 1795 Aug. - 1806 März
Franz Erbacher, versetzt nach Altenmünster
1806 Juni 2 - 1807 Okt.
P. Aegidius Linck OFM aus dem Konvent Mosbach
1807 Okt. 20 - 1818 Dez. 1
P. Gregor Spies SOCist aus Kloster Bronnbach, versetzt nach Dörlesberg
1818 Dez. 1 - 1819 März 1
Vakanz
1819 März 1 - 1822 Nov.
P. Adrianus Schaad OPraem aus Kloster Gerlachsheim, ausgeschieden wegen Dienstunfähigkeit
1822 Nov. - 1823 Jan.
Vakanz
1823 Jan. - 1827 Juli
Pfarrer Franz Joseph Faulhaber in Eubigheim
1827 Aug. 1 - 1828 Sept. 1
Pfarrer Speth in Eubigheim, versetzt nach Seckach
1828 Sept 1 - 1829 Okt. 15
Pfarrverweser August Höflein in Eubigheim, versetzt nach Hüngheim
1829 Okt. 15 - 1832 Okt. 1
Pfarrer Bauer in Eubigheim, versetzt nach Gerlachsheim
1832 Okt. 1 - 1838 Aug.
Pfarrer Brettle in Eubigheim
1838 Aug. 28 ff
Stadtkaplan Adam Hehn in Lauda
Quellen:
StAWt-R Lit. B Nr. 871a-k
StAWt-R R 55
Badisches Staats- und Regierungsblatt 1837 S. 350
Abkürzungen: Beil. = Beilage
desgl. = desgleichen
fl = Gulden
fol. = Blatt
Gde = Gemeinde
-Kr = kreis
lfd. m = laufende Meter
Lit. = Littera
OFM = Franziskaner
OPraem = Prämonstratenser
Ortst. = Ortsteil
P. = Pater
Rev. = Revision
RSig. = Registratursignatur
SOCist = Zisterzienser
StAWt-R = Staatsarchiv Wertheim Abt. Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Rosenberg'sches Archiv
x = Kreuzer
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
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