Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Hermann [III.] Riedesel der Ältere, Erbmarschall zu Hessen, Hermann [IV.] und Theodorus, seine Söhne, haben in der Verschreibung vom 1. Mai (uff f...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach >> 1451 - 1500
1500 Mai 6
Ausfertigung, Pergament (30,3 x 52, 4 cm) mit sechs anhängenden Siegeln (alle leicht beschädigt und verwittert) Die Urkunde ist durch mehrere Schnitte im Pergament entwertet bzw. ungültig gemacht worden.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: uff mittwochen sent Johans des heiligen aposteln und ewangelisten tag , zu latin ante portam latinam gnant
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hermann [III.] Riedesel der Ältere, Erbmarschall zu Hessen, Hermann [IV.] und Theodorus, seine Söhne, haben in der Verschreibung vom 1. Mai (uff fritag sent Philipps unde Jacobs der heiligen zwolfbotentag) über Freiensteinau (Frienstein) dem Abt Johan zu Fulda versprochen, ihm bis Cathedra Petri die Einwilligung des Pfalzgrafen als des Lehensherrn beizubringen und ihm zur Sicherheit dafür sofort, wenn sie das Kaufgeld einnehmen, die beiden (!) Verschreibungen des Stifts Mainz (Mencze) über dessen Anteil an Lauterbach (Luternbach) zu übergeben, damit sie dem Abt diesen Teil versetzen wollten, wenn sie mit Schickung der Einwilligung oder Bezahlung der 1300 Gulden Hauptgeld säumig würden. da sie nun bei Kürze der Zeit diese Verschreibungen nicht bekommen konnten, haben sie bei dem Abt erreicht, dass er ihnen das Hauptgeld doch überliefert und ihnen zur Überantwortung der Verschreibung über Lauterbach (Luterbach) Frist bis 25. Juli (sent Jacobs tag) gegeben hat. Als Bürgen für die Einhaltung der Frist stellen sie Gotschalck von Buchenau (Buchenowe), Reinhardt von Boineburg (Boneburg), Philips seligen Sohn, und Eberhardt von Merlau (Merlin), die sich verpflichten, auf Mahnung des Abts in ein offenes Wirtshaus zu Fulda mit eigenem Leibe, einem leistbaren Knecht und zwei leistbaren Pferden einzureiten. Abgehende Bürgen sind in vierzehn Tagen durch ebensogute, die sich in Beibriefen verpflichten müssen, zu ersetzen.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: "Herman Riedesel der Älter Erbmarschal u(nd) seine beyde Söhne, nebenst Gottschalck v(on) Buchenau, Reinhard von Böyneburg u(nd) Eberhart v(on) Merlau als Bürgen, verschreib(en) sich dem Abt Johann zu Fuld(a) der Verschreibung über Lautterbach so sie von ChurMaintz haben aufzuantworten bey der 1300 fl. so sie gegen daß dem Stifft verkauffte Theil an Gericht Freyenstein bekom(men), aber dem Consens von Churpfaltz nicht erhalten u(nd) übergeb(en) können A(nn)o 1500"
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller und Bürgen 1. Siegel: Hermann [III.] Riedesel 2. Siegel: Hermann [IV.] Riedesel 3. Siegel: Theodorus Riedesel 4. Siegel: Gottschalk von Buchenau 5. Siegel: Reinhardt von Boineburg 6. Siegel: Eberhardt von Merlau
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 1599
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.