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Testament der Eheleute Johan Schulte u. Metta Selcking (Neubrückenstraße), vom 14. Januar 1620, verkündet am 5. November 1627, nach dem Tode der Frau.
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Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung Vermächtnisse erhalten seitens des Mannes: seine Schwester Enniken Schulte, seitens der Frau: 1. ihre Tochter Richtmod u. deren Kind Klareke, 2. ihre Tochter Katharina, welche schwanger ist. Zeugen: Herman Deipenbrock u. Jakob Voss. Von Rats wegen: Ludolpf Buermeister. Notar: Herman Alerding.